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  • Resilienz als Erfolgsfaktor im Risikomanagement

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

     

    Die sog. Resilienz (Widerstandsfähigkeit) befähigt mittelständische Unternehmen, auch in Krisenzeiten zu bestehen. Dass eine solche Widerstandsfähigkeit auch bitter nötig ist, zeigen nun vor allem die teilweise desaströsen Folgen der Energiekrise. Höchstrenommierte Sprecher und Sprecherinnen unterstrichen dies erst kürzlich anlässlich des 76. Deutschen Betriebswirtschafter-Tags (DBT) am 20./21.9.2022 in Düsseldorf.


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  • Cyber-Risiken fordern den Mittelstand

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

     

    Zunehmend beeinträchtigen Cyber-Attacken das tägliche Leben. Schnell können Cyber-Attacken für Unternehmen existenzbedrohend werden. Schon die Auswirkungen der Corona-Virus-Pandemie befeuerten diese Entwicklung. Nochmals sehr verschärfend wirken die neu aufgeflammten Ost-/West-Konflikte. Politik, Aufsicht und Wirtschaft haben das Thema „Cyberrisk“ deshalb zunehmend in den Fokus genommen. Verbandsseitige Hilfestellungen sollten genutzt werden.


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  • Neue Methodik für Frühwarnsysteme im Risikomanagement

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

     

    Risikomanagement – wie können Risiken proaktiv erkannt werden? Dieser Frage ist Ali-Rabab Qureshi in seiner Masterarbeit und einer darin enthaltenen Case Study (Fallstudie) so erfolgreich nachgegangen, dass er dafür am 18.9.2021 mit dem „ICV Newcomer Award“ ausgezeichnet wurde. Dabei hat der Preisträger zwei Stränge ausgemacht, welche die erfolgreiche Implementierung eines Frühwarnsystems maßgeblich beeinflussen: das richtige Verständnis für geeignete Indikatoren und die Verankerung der Erkenntnis dafür in der Organisation.


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  • Risikomanagement: Potenziale und tatsächliche Umsetzung auf dem Prüfstand

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

     

    Das Management von Risiko und Unsicherheit im Rahmen von Risikomanagementsystemen (RMS) ist angesichts der aktuellen Herausforderungen (Stichworte Corona, Digitalisierung, Brexit etc.) wichtiger denn je. Und viele Experten bestätigen, dass RMS als Instrument der Unternehmenssteuerung eine immer bedeutsamere Rolle einnehmen. Aber leisten RMS in der Praxis auch das, was ihnen theoretisch als Problemlösungspotenzial zugeschrieben wird? Antworten sind der im Juli 2020 vorgelegten „Benchmarkstudie Risikomanagement 2020“ zu entnehmen: Es werden Handlungsfelder und Zukunftsstrategien aufgezeigt und Einblicke in die neuesten Trends des Risikomanagements gegeben.

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  • IKS – Mit vier sehenden Augen in den Betrugsfall

    Christian Thurow

    Zwei wesentliche Prinzipien eines gut funktionierenden internen Kontrollsystems sind das 4-Augen-Prinzip und das Prinzip der Funktionstrennung. Doch eine Trennung der Aufgaben sorgt nicht automatisch für ein angemessen kontrolliertes Umfeld, wie  zahlreiche Betrugsfälle trotz Funktionstrennung zeigen.

    Somit stellt sich die Frage, ob die Funktionstrennung und das 4-Augen-Prinzip alleine schon eine wirksame Kontrolle darstellen.


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  • BVBC-Link zum Arbeitskreis Controlling

    BVBC
    Informationen zu Aufgaben/Aktionen und Veranstaltungsterminen des BVBC-Arbeitskreises Controlling finden Sie hier.
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  • WIB und BVBC-Stiftung unter einem Dach

    Manfred Gut, Hans Jürgen Bathe und Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    Neue organisatorische Verankerung der Wissenschaftsimpulse für Bilanzbuchhalter und Controller

     

    Jetzt wächst zusammen, was zusammengehört: Die bislang teilweise parallel laufenden, steuerbegünstigten Aktivitäten des WIB und der BVBC-Stiftung werden unter einem Dach gebündelt. Zu diesem Zweck wurde die BVBC-Stiftung zum 31.12.2020 aufgelöst und mit ihren wesentlichen Tätigkeitsgebieten in das WIB aufgenommen.


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  • 1%-Bruttolistenpreisregelung bei sog. Einnahmen-Überschuss-Rechnern: Darlegungsanforderungen bei Geltendmachung der Verfassungswidrigkeit

    Christian Thurow

    BFH Beschl. v. 7.3.2023 – VIII B 9/22


    Das Sprichwort „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“ lässt sich unterschiedlich auslegen. Eine Deutung ist, dass man nur wirklich sprechen sollte, wenn man auch etwas Substanzielles beizutragen hat. Die Münchener BFH-Richter schließen sich dieser Auffassung an.


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  • Umsatzsteuerliche Organschaft: Steuerschuldner und finanzielle Eingliederung

    BC-Redaktion

    BFH Urt. v. 18.1.2023 – XI R 29/22(XI R 16/18)



    Zwar erfordert die finanzielle Eingliederung im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG im Grundsatz, dass dem Organträger die Mehrheit der Stimmrechte an der Organgesellschaft zusteht. Eine finanzielle Eingliederung liegt aber auch dann vor, wenn die erforderliche Willensdurchsetzung dadurch gesichert ist, dass der Gesellschafter zwar über nur 50% der Stimmrechte verfügt, er aber eine Mehrheitsbeteiligung am Kapital der Organgesellschaft hält und er den einzigen Geschäftsführer der Organgesellschaft stellt (Änderung der Rechtsprechung).


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  • Sanktionierung bei verspäteter Offenlegung nach dem 31.12.2022 ab April 2023

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Michael Vodermeier

    Ende der Aussetzung von Ordnungsgeldverfahren bis zum 11.4.2023 für Geschäftsjahre mit Abschlussstichtag zum 31.12.2021


     

    Um den weiter anhaltenden Auswirkungen der Corona-Pandemie Rechnung zu tragen, hatte das Bundesamt für Justiz bereits im Jahr 2022 verkündet, vor dem 11.4.2023 keine Ordnungsgeldverfahren gegen die Unternehmen einzuleiten, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung für das Geschäftsjahr mit Bilanzstichtag zum 31.12.2021 am 31.12.2022 endete. Die Schonfrist läuft nun ab. Daher besteht Handlungsbedarf, wenn und soweit Abschlüsse für das kalenderjahrgleiche Geschäftsjahr 2021 noch nicht offengelegt wurden.


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  • Krisenkommunikation auf dem Prüfstand

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    Praxis-Empfehlungen anlässlich des Kölner Krisenkommunikationsgipfels vom 22.3.2023


    Beispiele wie Cyber-Attacken und Desinformationskampagnen sowie etwa die hohen Inflationsraten und multiplen Lieferkettenprobleme zeigen, dass die Herausforderungen für Krisenmanager und Kommunikationsverantwortliche gewachsen sind. Wie gelingt es den Verantwortlichen in der Geschäftsführung und insbesondere im Risiko- und Krisenmanagement, den Überblick über die Lage zu behalten und auch multiple Krisen erfolgreich zu bewältigen?

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  • Kein Recht auf Akteneinsicht in Vorgänge der Betriebsprüfung aufgrund Auskunftsrecht nach Art. 15 Abs. 1 DS-GVO

    Christian Thurow

    FG Düsseldorf, Urt. v. 10.8.2022 – 4 K 879/21 AO (Revision zugelassen)

     

    Eines der Kernelemente der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist das Auskunftsrecht. Personen können von Behörden und Unternehmen Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten über sie vorhanden sind und wie diese genutzt werden. Doch gibt es hier Grenzen, wie das Finanzgericht (FG) Düsseldorf feststellt.


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  • Zinsfreie Stundung der Steuernachzahlung während der Corona-Pandemie: Erlass von Nachzahlungszinsen?

    Christian Thurow

    FG Münster, Urteil vom 26.10.2022, 13 K 1920/21 (Revision zugelassen)

     

    Das BMF-Schreiben vom 19.3.2020 (IV A 3 – S 0336/19/10007 :002; BStBl. I 2020, 262) über „Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2)“ sah unter anderem eine zinsfreie Stundung von Steuerforderungen unter bestimmten Voraussetzungen vor. Können für diese zinsfrei gestundeten Zahlungen trotzdem Nachzahlungszinsen festgesetzt werden? Mit dieser Frage hat sich das Finanzgericht (FG) Münster befasst.


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  • Bestimmung des herrschenden Unternehmens im Sinne des § 6a GrEStG bei mehrstufigen Beteiligungen

    Christian Thurow

    BFH-Urteil vom 28.9.2022, II R 13/20

     

    Um Umstrukturierungen innerhalb eines Konzernverbunds zu erleichtern, sind konzerninterne Umwandlungsvorgänge unter bestimmten Voraussetzungen von der Grunderwerbsteuer befreit. Zu diesen Voraussetzungen gehören die Vor- und Nachbehaltensfristen. Doch auf welche Beteiligungsstufe sind diese Fristen anzuwenden? Lediglich auf die beteiligten Unternehmen oder auf die gesamte Beteiligungskette? Der BFH hat dies nun eindeutig klargestellt.


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  • Tatsächliche Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags: Verbuchung im Jahresabschluss

    Christian Thurow

    BFH Urt. v. 2.11.2022 – I R 37/19

     

    Gewinnabführungsverträge werden steuerlich nur dann anerkannt, wenn sie auch tatsächlich durchgeführt werden. Dabei werden an das Tatsachenkriterium strenge Maßstäbe angelegt, wie der BFH erneut unterstreicht. Und der BFH stellt auch klar, was von einer kurzfristigen „Unterbrechung“ des Gewinnabführungsvertrags zu halten ist.


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  • Körperschaftsteuerliche Organschaft bei Mängeln des Gewinnabführungsvertrags

    Dr. Martin Weiss

    BFH-Urteil vom 13.7.2022 – I R 42/18

     

    – Gewinnabführungsverträge sind nach objektiven Gesichtspunkten einheitlich aus sich heraus auszulegen. Umstände, für die sich keine ausreichenden Anhaltspunkte im Vertrag finden, können zur Auslegung grundsätzlich nicht herangezogen werden (Bestätigung der Rechtsprechung).

    – Die Korrektur einer Unstimmigkeit in einem Gewinnabführungsvertrag durch einen notariellen Nachtragsvermerk nach § 44a Abs. 2 S. 1 BeurkG entfaltet jedenfalls dann keine steuerliche Rückwirkung, wenn sich der tatsächlich gewollte Vertragsinhalt nicht objektiv aus den Vertragsregelungen heraus ergibt und unklar ist, wie eine mögliche Lücke in der Vertragsurkunde zu füllen ist.


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  • Tatsächliche Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags

    Christian Thurow

    FG Köln, Urteil vom 21.6.2022, 10 K 1406/18 (Revision zugelassen)

     

    „Pacta sunt servanda“ (deutsch: Verträge sind einzuhalten). Schon zu Zeiten der Römer war die Vertragserfüllung ein zentraler Bestandteil der Rechtskultur. Die moderne Fortsetzung des lateinischen Mottos findet sich in dem „substance over form“-Gedanken der angelsächsischen Rechnungslegung. Entscheidend ist in beiden Fällen, dass ein Vertrag eine aktive Handlung bzw. Unterlassung auslöst. Eine Vertrag ohne Wirkung wäre somit unbeachtlich. Auch im Steuerrecht gelten diese Grundsätze, so z.B. bei einem Gewinnabführungsvertrag.


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  • Verpflichtende Anwendung des IFRS 9 zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten für sämtliche nach IFRS bilanzierenden Unternehmen: Reaktionen des IDW

    WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner

     

    Mit Wirkung für Geschäftsjahre, die am 1.1.2023 oder danach beginnen, hebt der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) die Verlautbarungen IDW RS HFA 25 und 26 auf und ändert die Verlautbarung IDW RS HFA 9. Hintergrund ist die verpflichtende Anwendung des IFRS 9 zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten für sämtliche nach IFRS bilanzierende Unternehmen – inklusive Versicherungsunternehmen – und damit das Ersetzen des vorigen Standards IAS 39.


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  • Teilwertabschreibung auf eine Darlehensforderung im Sonderbetriebsvermögen

    WP/StB Kai Peter Künkele und WP Sanja Mitrovic

    FG Münster Urt. v. 20.7.2022 – 9 K 3170/19 (Revision zugelassen, Az. BFH: IV R 28/22)

     

    Bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft ist eine Teilwertabschreibung auf eine Darlehensforderung des Gesellschafters im Sonderbetriebsvermögen im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe unzulässig. Aufgrund des Korrespondenzprinzips darf erst bei Beendigung der Gesellschaft oder Ausscheiden des Gesellschafters eine Wertberichtigung dieser Darlehensforderung erfolgen.


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  • Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 190 BewG

    BC-Redaktion

    BMF-Schreiben vom 30.1.2023, IV C 7 – S 3225/20/10001 :004; DOK 2023/0092179

     

    Die Finanzverwaltung hat die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten, welche bei der Ermittlung von Gebäudesachwerten für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2023 verwendet werden müssen, bekannt gegeben.

     

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