Wie am Dienstag bekannt wurde, hat die US-Regierung offenbar im Rechtsstreit mit diversen amerikanischen Großkanzleien über die umstrittenen Exekutivverordnungen von Präsident Trump ihre Bemühungen eingestellt. Wie unter anderem die Kanzlei Susman Godfrey mitteilte, hat das Justizministerium den Rechtsmittelweg am Montag (amerikanischer Zeit) durch einen Antrag auf freiwillige Verfahrenseinstellung beendet. Die Kanzlei hatte zuvor erreicht, dass die Anordnung Trumps gegen sie vom Bezirksgericht des District of Columbia im Hauptsacheverfahren aufgehoben worden war.
Die Vorgeschichte ist in der Rechtswelt hinreichend bekannt: Gleich zu Beginn seiner Amtszeit hatte Trump zahlreiche Exekutivverordnungen (sogenannte Executive Orders) gegen Kanzleien erlassen, die ihm in irgendeiner Weise unerwünscht waren – sei es, weil sie die "falschen" Mandanten hatten, die "falschen" Mitarbeiter oder unliebsame Diversitäts-Vorschriften. Trump veranlasste mit seinen Anordnungen gegen Top-Kanzleien wie Paul Weiss, Perkins Coie oder auch Susman Godfrey, dass deren Angestellten Sicherheitsfreigaben entzogen und Regierungsaufträge an die Kanzleien oder Unternehmen mit Verbindungen zu ihnen gekündigt wurden.
Zwischen Deals und Konfrontation
In der Folge rumorte es in der Branche kräftig, viele rangen mit einer angemessenen Reaktion. Das Ergebnis dieser Überlegungen fiel je nach Kanzlei sehr unterschiedlich aus: Manche wehrten sich juristisch gegen die Verordnungen, andere ließen sich stattdessen auf Deals mit der Regierung ein. Paul Weiss etwa sagte massenhaft unbezahlte Mandatsarbeit zu, um das Weiße Haus zu beschwichtigen, andere, wie DLA Piper, Latham & Watkins oder Hogan Lovells, stutzten ihre internen DEI (Diversity, Equity & Inclusion)-Vorschriften zusammen.
Wer sich der Regierung vor Gericht stellte, erhielt indes nicht nur moralische Unterstützung von anderen Kanzleien, Juraprofessorinnen und -professoren und Anwaltsverbänden (darunter auch DAV und BRAK), sondern war auch juristisch siegreich: Perkins Coie etwa gewann sowohl im Eil- als auch im Hauptsacheverfahren vor einem Bezirksgericht, das die Anordnung Trumps für "null und nichtig" erklärte. Die zuständige Richterin sparte dabei nicht mit harter Kritik an der US-Regierung, der sie einen Rachefeldzug gegen missliebige Kanzleien vorwarf. Sie sprach von einen Angriff auf die Grundprinzipien der amerikanischen Rechtsprechung und die Rolle, die Anwälte bei der Gewährleistung einer fairen und unparteiischen Rechtspflege spielten. Auch andere Kanzleien erreichten, dass Gerichte die Anordnungen gegen sie stoppten.
"We did not seek this fight, but neither did we run from it"
Nun hat die US-Regierung ihre rechtlichen Bemühungen zur Durchsetzung von Trumps Verfügungen offenbar insgesamt gestoppt. Laut mehrerer Medienberichte, wie unter anderem der Financial Times, hat das Weiße Haus am Montag seine Rechtsmittel in vier Fällen gegen Jenner & Block, Perkins Coie, WilmerHale und Susman Godfrey eingestellt. Alle vier Kanzleien hatten Trumps Verfügungen zuvor erfolgreich angefochten.
In ihrer Stellungnahme zur Verfahrenseinstellung erklärte Susman Godfrey, die Regierung habe "kapituliert" und die Aufgabe des Rechtsmittelverfahrens markiere das Ende eines aus ihrer Sicht verfassungswidrigen Vorgehens. Die Kanzlei führte aus, sie habe sich nicht nur selbst verteidigt, sondern auch für verfassungsrechtliche Grundsätze eingesetzt. "We did not seek this fight, but neither did we run from it. And we won" heißt es in der Mitteilung.
Das Weiße Haus und das Justizministerium wollten laut Financial Times die Berichte zunächst nicht kommentieren. Unklar ist auch, was nun aus den Kanzleien wird, die mit der Regierung Deals geschlossen hatten. Die Aufgabe der Verfahren sei eine "dramatische Kehrtwende der Regierung" schreibt die Financial Times. Für die großen Anwaltskanzleien, die sich entschieden hätten, der Regierung nachzugeben, anstatt sich zu wehren, "könnte dies peinlich werden".


