Eine US-Bezirksrichterin hat am Freitag die Präsidiale Verordnung gegen die Kanzlei Perkins Coie endgültig für rechtwidrig erklärt. Das berichten zahlreiche US-Medien, darunter Reuters. Eine einstweilige Verfügung der Kanzlei dagegen war im März bereits erfolgreich gewesen. Nun hat Richterin Beryl Howell auch im Hauptsacheverfahren deutliche Worte gefunden.
Die Richterin erklärte die Verordnung für "null und nichtig", weil sie gegen den ersten, fünften und sechsten Zusatzartikel der US-Verfassung verstoße. Alle ergriffenen Maßnahmen der US-Regierung müssten nun rückgängig gemacht werden, so das Bezirksgericht des District of Colombia. Trump habe in Anlehnung an das amerikanische Sprichwort "lets kill all lawyers" ("Lasst uns alle Anwälte töten") nach dem Prinzip "lets kill all lawyers i dont like" ("Lasst uns alle Anwälte töten, die ich nicht mag") beabsichtigt, Kanzleien zur Loyalität zu zwingen, berichtet Reuters. Dem US-Justizministerium unter Pamela Bondi steht es offen, gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen. Laut Urteil muss es aber alle Untersuchungen gegen die Kanzlei einstellen und der Kanzlei innerhalb von sieben Tagen Nachweise darüber zukommen lassen.
Executive Order sollte vermeintliche Illoyalität bestrafen
Die Präsidialverordnung zielte darauf ab, der Kanzlei Zugangsberechtigungen zu Regierungsgebäuden zu entziehen und Regierungsaufträge der Kanzlei zu kündigen. Sie habe sich "schädigend" verhalten und instrumentalisiere das Rechtssystem gegen ihn, so Trump in seiner Begründung. Nicht wenige Beobachterinnen und Beobachter sahen darin eine Bestrafung für vermeintliche Illoyalität. Die Kanzlei vertrat einst Hillary Clinton und arbeitete am sogenannten Steele-Dossier mit, das Informationen über Trump wegen angeblicher Immobiliengeschäfte in Russland sammelte.
Bereits im März nannte Richterin Howell die Verordnung eine "Verschwendung von Regierungsressourcen (…) zur Verfolgung eines persönlichen Rachefeldzugs". Sie drohe, die Integrität des Rechtssystems zu untergraben, wenn Kanzleien dafür angegriffen werden würden, auf beiden Seiten zu streiten.
Nun nannte Howell in ihrem 102-seitigen Urteil Trumps Dekret einen Angriff auf die Grundprinzipien der amerikanischen Rechtsprechung und die Rolle, die Anwälte bei der Gewährleistung einer fairen und unparteiischen Rechtspflege spielten, wie Reuters berichtet. " Die Beilegung persönlicher Vendetta, indem man ein unbeliebtes Unternehmen oder eine Person für eine staatliche Strafmaßnahme ins Visier nimmt, ist kein legitimer Gebrauch der Befugnisse der US-Regierung oder eines amerikanischen Präsidenten", so Howell.
Kanzleien solidarisierten sich
Zahlreiche Kanzleien hatten sich zuvor mit Perkins Coie solidarisiert. Mehr als 500 Kanzleien hatten einen gemeinsamen Schriftsatz an Howell geschickt, wie die New York Times berichtete. Darin argumentierten sie, Trumps Verordnung verstoße gegen die Verfassung. Der Präsident schaffe ein Klima der Angst, das die Rechtsstaatlichkeit gefährde. Die Justiz müsse jetzt entschlossen handeln. Sonst bestehe die Gefahr, dass Unternehmen und Privatpersonen ihr Recht verlieren, sich von den Anwaltskanzleien ihrer Wahl vertreten zu lassen. Auch zahlreiche Juraprofessorinnen und -professoren hatten das Dekret in einem Brief einen verfassungswidrigen Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit genannt.
Perkins Coie ist dabei nicht die einzige betroffene Kanzlei. Die Kanzleien Wilmer Hale, Jenner & Block sowie Susman Godfrey reichten ebenfalls gegen sie erlassene Präsidialverordnungen Klagen ein, Entscheidungen stehen noch aus. Andere Kanzleien, darunter Paul Weiss, Latham & Watkins, Kirkland & Ellis und A & O Shearman einigten sich mit der US-Regierung auf Deals, wie beispielsweise kostenlose Rechtsberatung für ausgewählte Themen.
Perkins Coie begrüßte die Entscheidung des Gerichts in einem Statement und danke denen, die sich für die Kanzlei einsetzten. Man wolle auch weiterhin die Kanzlei und die Interessen der Mandantinnen und Mandanten schützen und sich für die Rechtsstaatlichkeit einsetzen, so die Kanzlei.