"Jagt mir einen Schauer über den Rücken": Trump-Verordnung gegen Kanzlei Perkins Coie gestoppt

Die Executive Order, mit der US-Präsident Donald Trump die Anwaltskanzlei Perkins Coie ins Visier nahm, liegt in weiten Teilen erstmal auf Eis. Die Richterin spricht von einem Angriff auf den Rechtsstaat.

Eine Bundesrichterin hat am Mittwoch die präsidiale Verordnung von Donald Trump gestoppt, die sich gegen die mit den Demokraten verbundene Anwaltskanzlei Perkins Coie richtete. Wie diverse US-Medien, darunter CNN, berichten, gab die US-Bezirksrichterin Beryl Howell dem Antrag der Kanzlei auf eine einstweilige Verfügung gegen weite Teile von Trumps Anordnung statt. Zu den Teilen, die blockiert werden, gehören die Beschränkungen von Regierungsverträgen mit Mandantinnen und Mandanten der Kanzlei und Beschränkungen gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kanzlei, wie etwa das Verbot, diese in Regierungspositionen einzustellen oder ihnen Zugang zu Bundesgebäuden zu verwehren.

Die Kanzlei hatte den Unmut des Präsidenten auf sich gezogen, weil sie 2016 Hillary Clinton vertreten hatte und am sogenannten Steele-Dossier beteiligt war, das Informationen über Trump wegen angeblicher Immobiliengeschäfte in Russland sammelte. Trumps Verordnung, so Howell, die ihre Stellungnahme mehr als 30 Minuten lang im Gerichtssaal verlas, sei "eine Bestrafung für ein einzelnes Unternehmen, das sich illoyal verhält". Wenn "die Königin der Herzen ihren Untertanen zuruft, dass sie geköpft werden sollen", fügte Howell laut CNN hinzu, "dann kann das nicht die Realität sein, in der wir leben".

Richterin: Verordnung untergräbt die Integrität des Rechtssystems

Howell, die einst vom demokratischen Präsidenten Barack Obama ernannt worden war, nannte die Durchführungsverordnung eine verfassungswidrige Verwendung von "Steuergeldern und Regierungsressourcen (...) zur Verfolgung eines persönlichen Rachefeldzugs". "Der Präsident hat sicherlich ein Recht auf seine eigenen Überzeugungen, auf seine eigenen Anliegen und auf seine eigenen Abneigungen", wird Howell von CNN zitiert. Aber er könne nicht "die Bundesregierung gegen seine politischen Gegner aufbringen (...) wie er es hier getan hat".

Die Richterin begründete ihre Entscheidung unter anderem mit dem wirtschaftlichen Schaden, welcher der Anwaltskanzlei drohe, ebenso wie mit dem abschreckenden Effekt, den die Verordnung aus dem Weißen Haus auf den ganzen Rechtsstaat entfalten könnte. Die Anordnung, so Howell, sei eine "extreme, noch nie dagewesene Anstrengung" und habe eine Wirkung von "blizzardartigen Ausmaßen auf die gesamte Anwaltschaft". Das Justizsystem sei schließlich darauf angewiesen, dass eifrige Anwältinnen und Anwälte auf allen Seiten in der Lage seien, für ihre Mandanten zu streiten. Die Verordnung drohe, die Integrität des Rechtssystems erheblich zu untergraben, sagte sie. Außerdem sah sie mehrere verfassungsrechtliche Schutzbestimmungen verletzt, darunter das Recht von Angeklagten, sich ihre Rechtsbeistände selbst auszusuchen, sowie das im ersten Verfassungszusatz verankerte Recht, Petitionen an die Regierung zu richten.

Kanzleivertreter: Verordnung würde unser Ende bedeuten

Das Justizministerium hatte in dem Verfahren argumentiert, dass dem Präsidenten uneingeschränkt zu vertrauen sei, wenn er Unternehmen oder Personen im ganzen Land auf eine schwarze Liste setzen oder sanktionieren wolle. Gerichte sollten nicht in der Lage sein, Befugnisse des Präsidenten einzuschränken, wenn er über die Sicherheitsfreigaben von Anwältinnen und Anwälten oder andere Fragen des Zugangs im Zusammenhang mit der nationalen Sicherheit entscheide. Howell entgegnete darauf, dass ihr diese Sichtweise "einen Schauer über den Rücken jagt".

Der Anwalt von Perkins Coie, Dane Butswinkas, sagte, das Argument der nationalen Sicherheit sei ein Ablenkungsmanöver, und der Ansatz der Trump-Administration beziehe sich auf "eine andere Verfassung als die, mit der ich vertraut bin." Die Kanzlei warnte davor, dass sie ihre wichtigsten Klientinnen und Klienten verlieren könne, was letztendlich „das Ende der Kanzlei bedeuten wird“, so Butswinkas.

Redaktion beck-aktuell, mam, 13. März 2025.

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