Trumps Order gegen Perkins Coie: 363 Juraprofessoren sehen Angriff auf Rechtsstaatlichkeit

Im Rechtsstreit der Kanzlei Kanzlei Perkins Coie gegen eine Executive Order des US-Präsidentenhaben sich Hunderte Juraprofessoren eingeschaltet. In einem Amicus-Curiae-Brief erklären sie das Dekret zum verfassungswidrigen Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit. 

Perkins Coie gehörten zu den Ersten, die es traf. Doch seitdem hat der US-Präsident bereits mindestens drei weitere Executive Orders gegen Paul Weiss, Jenner & Block und WilmerHale erlassen. Diese Kanzleien stehen laut Trump im Verdacht, durch ihre juristische Arbeit oder politische Verbindungen „den Interessen der Regierung entgegenzuwirken“. Die Anordnungen entziehen den Kanzleien Sicherheitsfreigaben für Regierungsgebäude, untersagen Kontakte zu Regierungsbeamten und ordnen die Überprüfung und, wenn möglich, Kündigung von Mandatsverträgen an.

Wie Perkins Coie haben sich auch Jenner & Block sowie Wilmer Hale gewehrt und Klage eingereicht. Zunächst erfolgreich, in allen drei Verfahren wurden die Anordnungen von Gerichten vorerst gestoppt. In dem Rechtsstreit von Perkins Coie haben sich nun gleich mehrere hundert Juraprofessorinnen und -professoren per Amicus-Curiae-Schriftsatz zu Wort gemeldet.

Juraprofessoren: Integrität des Rechtssystems insgesamt bedroht

In einem solidarischen Schriftsatz verlangen sie, der klagenden Kanzlei Recht zu geben. Sie argumentieren, dass diese Anordnungen gegen den Ersten Verfassungszusatz verstießen, der Meinungsfreiheit, Vereinigungsrecht und Petitionsrecht schütze. Sie betonen, dass Regierungsbeamte keine rechtlichen Sanktionen einsetzen dürften, um unerwünschte Meinungen zu unterdrücken.

Zudem verletze die Order den Fünften und Sechsten Verfassungszusatz, indem sie Mandanten faktisch ihres Rechts auf unabhängigen Rechtsbeistand beraube. Sie sei eine Vergeltungsmaßnahme und könne laut den Experten Anwältinnen und Anwälte in Zukunft davon abhalten, Mandanten zu vertreten, die politisch umstritten sind. Dies bedrohe nicht nur die Unabhängigkeit des Anwaltsberufs, sondern auch die Integrität des Rechtssystems insgesamt.

Die allermeisten großen Wirtschaftskanzleien schweigen zu den Executive Orders bislang ebenso wie zu weiteren Dekreten, mit denen auch weitere Law Firms aufgefordert werden, über ihre Diversitätsanforderungen Auskunft zu geben und entsprechende Praktiken einzustellen. Mehrere Kanzleien wie Paul Weiss, Skadden Arps, Sullivan & Cromwell, Wilkie Farr & Gallagher sowie Milbank haben zwischenzeitlich bereits Vereinbarungen mit der US-Administration getroffen. Sie erklären sich darin meist bereit, ihre Diversitätsvorgaben außer Kraft zu setzen und stellen Pro-Bono-Beratung in vielfacher Millionenhöhe für die Trump-Regierung und ihre Vorhaben zur Verfügung.

Redaktion beck-aktuell, cil, 4. April 2025.

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