Referentenentwurf: Mietpreisbremse soll bleiben, außerdem soll Quick-Freeze kommen

Bis 2028 soll die Mietpreisbremse weiterlaufen. Ein entsprechender Entwurf des Justizministeriums ist aktuell in der Ressortabstimmung. Kommt die Verlängerung, dann wahrscheinlich auch das "Quick-Freeze-Verfahren" zur Speicherung von Kommunikationsdaten – beide Entwürfe sind politisch verknüpft.

Im Koalitionsvertrag war noch von einer Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 die Rede gewesen. Der nun in der Ressortabstimmung befindliche Entwurf ist ein politischer Kompromiss. Die Verlängerung war unter den Koalitionsparteien umkämpft, weshalb das Gesetzgebungsverfahren zunächst ins Stocken geraten war.

Der neue Entwurf, der dpa vorliegt, sieht nun höhere Anforderungen an den Einsatz der Mietpreisbremse vor, wenn sie in einem bestimmten Gebiet wiederholt greifen soll. Die neuen Anforderungen sollten sicherstellen, dass die Verlängerung der Mietpreisbremse einer verfassungsgerichtlichen Kontrolle standhalte, hieß es aus dem Justizministerium. Eine Verschärfung der Bremse ist im Ministeriumsentwurf nicht vorgesehen.

Die Mietpreisbremse sorgt in angespannten Wohnungsmärkten dafür, dass die Miete bei Abschluss eines neuen Mietvertrags im Grundsatz nicht mehr als 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Darüber, ob die Mietpreisbremse in bestimmten Gebieten Anwendung findet, entscheidet die jeweilige Landesregierung. Sie muss eine Anwendung zudem begründen. Ende 2025 läuft die aktuelle Regelung aus.

Politischer Kompromiss: Mietpreisbremse nur im Doppelpack mit Quick-Freeze

Bereits im April 2024 hatte sich ein weiterer Kompromiss abgezeichnet. Die Verlängerung der Mietpreisbremse war an ein zweites Gesetzesvorhaben geknüpft worden, das die Speicherung bestimmter Kommunikationsdaten zu Ermittlungszwecken betrifft: Das sogenannte "Quick-Freeze-Verfahren", bei dem Telekommunikationsanbieter Daten ihrer Nutzer anlassbezogen speichern.

Über das "Einfrieren" solcher Daten durch die Provider soll ein Richter oder eine Richterin entscheiden, bei Gefahr in Verzug auch die Staatsanwaltschaft. Es reiche, dass die Verkehrsdaten im Zusammenhang mit dem Verdacht einer Straftat von erheblicher Bedeutung stehen, hieß es aus dem Justizministerium. An die Ermittlungsbehörden dürften sie aber erst im weiteren Verlauf der Ermittlungen übermittelt werden, etwa wenn sich der Verdacht gegen eine bestimmte Person konkretisiere.

Auch dieses Vorhaben war umstritten. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte sich für eine neue, rechtskonforme Regelung zur anlasslosen Speicherung von IP-Adressen ausgesprochen. Bundesjustizminister Buschmann (FDP) hatte eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung aber wiederholt abgelehnt. Wegen rechtlicher Unsicherheiten war die alte Regelung zur Vorratsdatenspeicherung seit 2017 nicht mehr genutzt worden.

Ampel-Streit verzögerte den Entwurf

Buschmann hatte der SPD im Sommer vorgeworfen, die Verlängerung der Mietpreisbremse mit Nachforderungen zu verzögern. SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese hatte etwa angekündigt, beim Gesetzgebungsverfahren zur Mietpreisbremse darauf zu pochen, "dass wir diese auch wirksam ausgestalten".

SPD und Grüne wollten eigentlich auch strengere Regeln im Mietrecht, die teilweise auch im Koalitionsvertrag vorgesehen sind. Seit dessen Abschluss hätten sich die Rahmenbedingungen für die Bau- und Immobilienwirtschaft aber drastisch verschlechtert, hieß es aus Buschmanns Ministerium. "Weitere Verschärfungen des sozialen Mietrechts würden den Neubau von Wohnungen womöglich noch unattraktiver machen." Es müsse daher kritisch geprüft werden, ob die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Maßnahmen noch sinnvoll seien.

Redaktion beck-aktuell, dd, 17. Oktober 2024 (dpa).