Montag, 23.3.2026
Toxisch und manipulativ: Kritik an Medium ist von Meinungsfreiheit gedeckt

Eine wohl unzufriedene Kundin einer Bewusstseinstrainerin und Mentorin bezeichnete diese in einer E-Mail als "manipulativ" und "toxisch". Das selbst ernannte Medium wehrte sich dagegen vor Gericht – ohne Erfolg. Die Äußerungen der Kundin sind von der Meinungsfreiheit gedeckt.

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Dienstag, 17.3.2026
"Staatlich finanzierte Campact Gruppe": Gericht verbietet NIUS unwahre Aussagen über NGO

Das OLG Hamburg hat mehrere Äußerungen in NIUS‑Beiträgen über Campact untersagt. Das rechte Online-Portal hatte mehrfach suggeriert, die Kampagnen-Organisation erhalte staatliche Gelder und dafür immer neue diffuse Formulierungen gebraucht. Diese erklärte das Gericht für rechtswidrig.

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Montag, 20.10.2025
Vorstoß in KI-Rechtsprechung: X haftet für halluzinierte Aussage

Der hauseigene KI-Bot "Grok" von X verweist selbst auf seine faktenbasierte Herangehensweise. Werden nun aber Fakten erfunden, reicht ein Hinweis auf die üblichen KI-Disclaimer wohl nicht mehr aus. Das LG Hamburg verurteilt X zur Unterlassung wegen eines halluzinierten Fakten-Checks.

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Donnerstag, 9.10.2025
Gil Ofarims Braut zeigte den Mittelfinger: Aber nicht ihm

Entgegen Berichten der BILD zeigte Gil Ofarims Braut während des Hochzeits-Shootings nicht ihrem Bräutigam "den" Mittelfinger, sondern einem Security-Mitarbeiter, der die Romantik gestört haben soll. Das LG Berlin II hat die krude Geste nun richtig eingeordnet, mit ebenso unromantischer Rechtsfolge.

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Donnerstag, 27.5.2021
Wenige negative Stellungnahmen sind kein "riesiger Shitstorm"

Die Aussage, jemand habe einen riesigen "Shitstorm" geerntet, ist eine überprüfbare Tatsachenbehauptung. Nach dem Verständnis eines durchschnittlichen Lesers handelt es sich bei einem Shitstorm um einen Sturm der Entrüstung. Nur wenige negative Stellungnahmen reichen nicht aus, um sie als "riesigen Shitstorm" zusammenzufassen. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main im Streit zwischen einer Sängerin und einem Presseorgan entschieden.

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Freitag, 21.8.2020
Tönnies scheitert mit Unterlassungsklage gegen SPD-Politiker Stegner
Schleswig-Holsteins SPD-Fraktionschef Ralf Stegner darf sich weiter frei über die Zustände in den Betrieben von Clemens Tönnies äußern. Das Landgericht Hamburg hat einen Antrag der Tönnies Holding auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Politiker am 18.08.2020 zurückgewiesen. Darin sollte Stegner verpflichtet werden, kritische Äußerungen über die Zustände in den Schlachthöfen zu unterlassen. Mehr lesen