Eine wohl unzufriedene Kundin einer Bewusstseinstrainerin und Mentorin bezeichnete diese in einer E-Mail als "manipulativ" und "toxisch". Das selbst ernannte Medium wehrte sich dagegen vor Gericht – ohne Erfolg. Die Äußerungen der Kundin sind von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Mehr lesenDas OLG Hamburg hat mehrere Äußerungen in NIUS‑Beiträgen über Campact untersagt. Das rechte Online-Portal hatte mehrfach suggeriert, die Kampagnen-Organisation erhalte staatliche Gelder und dafür immer neue diffuse Formulierungen gebraucht. Diese erklärte das Gericht für rechtswidrig.
Mehr lesenDer hauseigene KI-Bot "Grok" von X verweist selbst auf seine faktenbasierte Herangehensweise. Werden nun aber Fakten erfunden, reicht ein Hinweis auf die üblichen KI-Disclaimer wohl nicht mehr aus. Das LG Hamburg verurteilt X zur Unterlassung wegen eines halluzinierten Fakten-Checks.
Mehr lesenEntgegen Berichten der BILD zeigte Gil Ofarims Braut während des Hochzeits-Shootings nicht ihrem Bräutigam "den" Mittelfinger, sondern einem Security-Mitarbeiter, der die Romantik gestört haben soll. Das LG Berlin II hat die krude Geste nun richtig eingeordnet, mit ebenso unromantischer Rechtsfolge.
Mehr lesenDie Aussage, jemand habe einen riesigen "Shitstorm" geerntet, ist eine überprüfbare Tatsachenbehauptung. Nach dem Verständnis eines durchschnittlichen Lesers handelt es sich bei einem Shitstorm um einen Sturm der Entrüstung. Nur wenige negative Stellungnahmen reichen nicht aus, um sie als "riesigen Shitstorm" zusammenzufassen. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main im Streit zwischen einer Sängerin und einem Presseorgan entschieden.
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