Tönnies scheitert mit Unterlassungsklage gegen SPD-Politiker Stegner

Schleswig-Holsteins SPD-Fraktionschef Ralf Stegner darf sich weiter frei über die Zustände in den Betrieben von Clemens Tönnies äußern. Das Landgericht Hamburg hat einen Antrag der Tönnies Holding auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Politiker am 18.08.2020 zurückgewiesen. Darin sollte Stegner verpflichtet werden, kritische Äußerungen über die Zustände in den Schlachthöfen zu unterlassen.

LG: Unstreitig gab es Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorschriften

Unter anderem hatte Stegner in einer Talkshow der "Bild"-Zeitung gesagt: "Die Gesetze werden missachtet dort. Das ist ja gar keine Frage." In dem Urteil des Landgerichts Hamburg heißt es, Tönnies werde durch die Äußerung von Stegner nicht in seinen Rechten verletzt, weil es sich dabei um eine Meinungsäußerung handele. "Hierbei kommt zum Tragen, dass der Arbeitsschutz unstreitig im Mai 2020 Verstöße gegen die damals geltende Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen festgestellt hat", heißt es in dem Urteil.

Stegner: Tönnies sollte sich um Arbeits- und Lebensbedingungen seiner Beschäftigten kümmern

Stegner zeigte sich am 21.08.2020 erleichtert über das Urteil: "Wenn Herr Tönnies sich mit dem gleichen Eifer um eine Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Beschäftigten in seinen Schlachthöfen kümmern würde, wie er seine Kritiker juristisch verfolgen lässt, müsste die Politik wahrscheinlich nicht mehr mit gesetzlichen Regelungen gegen Ausbeutung, menschenunwürdige Unterbringung und andere Auswüchse des Subunternehmerunwesens vorgehen, wie es der Bundesarbeitsminister jetzt tun muss." Deutschlands größter Schlachtkonzern Tönnies hatte den Betrieb am Stammsitz in Rheda-Wiedenbrück nach einer hohen Zahl von Corona-Infizierten unter den Mitarbeitern für rund vier Wochen stoppen müssen. Mittlerweile wird wieder in zwei Schichten geschlachtet.

Redaktion beck-aktuell, 21. August 2020 (dpa).