Dienstag, 17.3.2026
Schattenspiel am Dach: Solaranlage verliert, Kiefer gewinnt

Wenn ein großer Baum eine Photovoltaikanlage verschattet, kollidieren Naturschutz und Klimaschutz. Das VG Berlin hat nun entschieden, dass der Baum stehen bleiben darf. Dass die Solaranlage dadurch unwirtschaftlicher werde, sei hinzunehmen.

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Mittwoch, 3.12.2025
Strom vor allem selbst verbraucht: Kein Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage

Wer den Strom aus seiner Photovoltaikanlage überwiegend selbst nutzt, kann keinen Investitionsabzugsbetrag geltend machen. Das geht laut FG Kassel erst dann, wenn mindestens 90% des erzeugten Stroms ins Netz eingespeist werden.

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Mittwoch, 19.2.2025
Betriebsausgabenabzug trotz Betriebs steuerfreier Photovoltaikanlage möglich

Das FG Niedersachsen hat ein für Betreiber von (mittlerweile) steuerfreien Photovoltaikanlagen bedeutsames Urteil gefällt. Es geht um Rückzahlungen, die für vor 2022 erzielte überzahlte Einspeisevergütungen geleistet wurden. Diese sind laut FG auch im Jahr 2022 noch als Betriebsausgabe abzugsfähig.

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Montag, 25.11.2024
2022 bestellt, 2023 fertiggestellt: Umsatzsteuer für Photovoltaikanlagen rückforderbar

Seit dem 01.01.2023 gilt für Photovoltaikanlagen ein Nullsteuersatz. Wird der Bau einer Anlage 2022 begonnen, sie aber erst 2023 fertiggestellt, kann die gezahlte Steuer unter den richtigen Voraussetzungen zurückgefordert werden, so das AG München.

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Donnerstag, 29.9.2022
Solaranlage auf Dach darf Nachbarn nicht unzumutbar blenden

Geht von einer Photovoltaikanlage eine solche Blendwirkung auf das benachbarte Wohnhausgrundstück aus, dass dessen Nutzung wesentlich beeinträchtigt ist, hat der Nachbar einen Anspruch auf Beseitigung dieser Störung. Das hat das Landgericht Frankenthal entschieden und ein Ehepaar dazu verurteilt, die auf dem Dach ihres Wohnhauses errichtete Photovoltaikanlage durch geeignete Maßnahmen entsprechend auszurichten.

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Montag, 28.6.2021
Streit um Solarmodule: Anleger haben vor BGH gute Chancen

Die rechtliche Einordnung einer großen Photovoltaikanlage in Bayern bereitet den Richtern des Bundesgerichtshofs Kopfzerbrechen. Was technisch klingt, hat für etliche Kapitalanleger finanzielle Bedeutung: Sie hatten über die inzwischen insolvente Dachgesellschaft einzelne Solarmodule gekauft – und jetzt ist unklar, ob sie ihnen weiter gehören oder der Insolvenzverwalter Zugriff hat. Der BGH will sein Urteil am 22.10.2021 verkünden, wie er am Freitag nach seiner Verhandlung mitteilte.

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