Mit dem integrierten Jura-Bachelor hat Hessen einen zusätzlichen Studienabschluss eingeführt, der jetzt beantragt werden kann. Anspruch darauf haben Studierende, die seit dem 1. Januar 2020 zur staatlichen Pflichtfachprüfung zugelassen worden sind oder bei denen die Zulassungsvoraussetzungen festgestellt wurden. Justizminister Christian Heinz (CDU) betonte, der neue Abschluss solle Druck aus dem Studium nehmen, ohne die Struktur und Leistungsstandards der juristischen Ausbildung zu verändern.
Um diesen Abschluss zu erhalten, müssen die Studierenden zusätzlich eine Bachelorarbeit oder eine gleichwertige wissenschaftliche Leistung erbringen. Die Universitäten verleihen den Grad und können weitere Anforderungen festlegen, um die Qualität des Studiums zu sichern. Das Justizprüfungsamt prüft dabei ausschließlich, ob die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung vorliegt. Wissenschaftsminister Timon Gremmels (SPD) erklärte, damit entstehe für Studierende, die das Staatsexamen nicht bestehen oder sich beruflich neu orientieren, die Möglichkeit, ihre Leistungen zumindest in einen international anerkannten und anschlussfähigen Abschluss einzubringen.
Auch Nordrhein-Westfalen und Sachsen haben den integrierten Jura-Bachelor bereits eingeführt, in Sachsen-Anhalt ist eine Gesetzesänderung geplant. Die Universität Konstanz will ihr Angebot zum Wintersemester 2025/26 starten. Zudem ist der Abschluss an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) sowie an der Universität Potsdam schon länger etabliert. Danach folgten weitere Unis, etwa in Berlin und sukzessive im ganzen Bundesgebiet, so beispielsweise in Hamburg, Mannheim und Trier. Auch die Fernuniversität Hagen eröffnet Studierenden diese Möglichkeit.


