Mehrere Jahre Rechtswissenschaften studiert, Staatsexamensklausuren nicht bestanden und mit leeren Händen von der Uni abgegangen. Dieses Schicksal haben in der Vergangenheit nicht wenige Studierende erleben müssen. Viele Interessierte hält dieses Risiko davon ab, Jura zu studieren. An der Universität Trier soll damit nun Schluss sein. Zum Wintersemester 2023/24 führt die Uni den integrierten Bachelor-Studiengang Rechtswissenschaften ein.
Abschluss nach sechs Semestern
Wer sich bis 15. März zum Sommersemester 2023 einschreibt, kann aber bereits Studienleistungen erbringen, die für das neue Studienangebot angerechnet werden. Auf dem Weg zum Staatsexamen erwerben die Trierer Jura-Studierenden dann in dem Doppel-Studiengang den Bachelor in Rechtswissenschaften (LL.B.). Bevor sie in die Staatsexamensklausuren gehen, haben die Studierenden nach sechs Semestern schon einen Abschluss in der Tasche und können die Prüfungen gelassener angehen.
Erste Uni mit Möglichkeit der digitalen Examensprüfung
Der Vorstoß hat auch eine soziale Dimension. "Wir hören immer wieder, dass sich Studierende ohne Akademikereltern vom Staatsexamen abschrecken lassen. Wir brauchen aber eine divers besetzte Justiz, Verwaltung und Anwaltschaft, gerade bei dem bevorstehenden Generationenumbruch durch die ausscheidende Babyboomer-Generation", sagte der Dekan des Fachbereichs Rechtswissenschaften, Benjamin Raue. Die Uni Trier sei zudem die erste Universität in Deutschland, an der ab Herbst sämtliche Klausuren der Ersten juristischen Prüfung digital absolviert werden können. "Beides gehört für uns zu einem modernen Jura-Studium dazu", unterstrich Dekan Raue.
Redaktion beck-aktuell, Miriam Montag, 24. Februar 2023.
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Kilian, Die Zukunft der Juristen, NJW 2017, 3043
Hufen, Der wissenschaftliche Anspruch des Jurastudiums, JuS 2017, 1
Schäfer, "Bologna" in der Juristenausbildung? - Das Mannheimer Modell eines LL.B.-Studiengangs, NJW 2008, 2487
Jeep, Der Bologna-Prozess und die deutsche Juristenausbildung: Warum die Sorge vor Bachelor und Master unberechtigt ist, DÖV 2007, 401
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