Eine entsprechende Änderung des Juristenausbildungsgesetzes des Landes sei in Arbeit, teilt das Justizministerium Sachsen-Anhalt mit. Der Entwurf soll im Frühjahr zur Kabinettsbefassung und im Anschluss zur Abstimmung in den Landtag eingebracht werden.
In der Vergangenheit wurde die Kritik am Jurastudium immer größer. Das universitäre Studium wird mit dem ersten Staatsexamen abgeschlossen. Um als Anwältin oder Anwalt, Richterin oder Richter sowie bei der Staatsanwaltschaft zu arbeiten, wird das zweite Staatsexamen benötigt. Daran werde auch nicht gerüttelt, so Sachsen-Anhalts Justizministerin Franziska Weidinger (CDU). "Mit der Einführung des Bachelor of Laws wollen wir eine Ergänzung zu den bekannten rechtswissenschaftlichen Examensabschlüssen schaffen." Er solle künftig allen Studierenden verliehen werden, die die Zulassungsvoraussetzungen für die erste juristische Prüfung erfüllen. Ziel sei unter anderem, Sorgen und Ängste von Studierenden vor dem Nichtbestehen des Examens zu minimieren.
Erst kürzlich veröffentlichte die Universität in Konstanz ihre Pläne, ebenfalls einen solchen Bachelor einzuführen. Auch Hessen und NRW haben einen integrierten Bachelor-Abschluss für Jurastudierende beschlossen. Sachsen führt den LL.B. per Rechtsverordnung im Januar 2025 ein. Auch einzelne Universitäten in anderen Bundesländern bieten den Abschluss an.