NRW führt in­te­grier­ten Jura-Ba­che­lor per Ge­setz ein

Der Land­tag in Nord­rhein-West­fa­len hat am Mitt­woch ein Ge­setz zur Ein­füh­rung des in­te­grier­ten Ba­che­lors be­schlos­sen. Damit kann bald jeder Stu­die­ren­de, der die Vor­aus­set­zun­gen er­füllt, bei sei­ner Uni den Ba­che­lor­grad be­an­tra­gen – die Re­ge­lung gilt auch rück­wir­kend.

Stu­die­ren­de in NRW, die den Schwer­punkt ab­sol­viert haben und alle Vor­aus­set­zun­gen für das erste Staats­ex­amen er­fül­len, sol­len künf­tig den Ba­che­lor of Laws ver­lie­hen be­kom­men. Das Ge­setz, mit dem unter an­de­rem das Lan­des­hoch­schul­ge­setz (HG) ge­än­dert wird, soll im April 2025 in Kraft tre­ten.

Ein neuer § 66 Abs. 1a HG re­gelt die Ein­füh­rung des Ba­che­lors sowie die Vor­aus­set­zung, die dafür nötig sind. Soll­ten diese er­füllt sein, ver­leiht die Uni­ver­si­tät auf An­trag des Stu­die­ren­den den Ba­che­lor­grad. Eine Dop­pel­ein­schrei­bung ist nicht er­for­der­lich.

Ba­che­lor kann auch nach­träg­lich ver­lie­hen wer­den

Das am Mitt­woch im Land­tag ver­ab­schie­de­te Ge­setz ent­hält auch die Mög­lich­keit, den Ba­che­lor­grad rück­wir­kend zu er­hal­ten. Das gilt für alle ehe­ma­li­gen Stu­die­ren­den, die die ent­spre­chen­den Vor­aus­set­zun­gen erst­ma­lig nach dem 31. März 2017 er­füllt haben.

In einer Pres­se­er­klä­rung sagte Jus­tiz­mi­nis­ter Ben­ja­min Lim­bach: "Die­ser zu­sätz­li­che Ab­schluss ist ein ech­ter Ge­winn für Stu­den­tin­nen und Stu­den­ten im Stu­di­en­gang Recht­wis­sen­schaft. Mit dem Ba­che­lor haben sie einen uni­ver­si­tä­ren Ab­schluss und kön­nen ein Mas­ter­stu­di­um an­schlie­ßen oder in den Ar­beits­markt gehen. Das macht den rechts­wis­sen­schaft­li­chen Stu­di­en­gang für eine Viel­zahl po­ten­zi­el­ler Stu­di­en­an­fän­ge­rin­nen und Stu­di­en­fän­ger at­trak­ti­ver und kann damit einen Bei­trag zur Ab­fe­de­rung des Fach­kräf­te­man­gels leis­ten."

Auch die Lan­des­fach­schaft Jura be­grü­ß­te die Neue­rung: "Die Ein­füh­rung eines in­te­grier­ten Ba­che­lors im Ju­ra­stu­di­um stellt eine große Be­rei­che­rung für die ju­ris­ti­sche Aus­bil­dung in Nord­rhein-West­fa­len dar", sagte Fach­schafts-Vor­sit­zen­der Fre­de­rik Janhsen. "Er er­kennt die Leis­tun­gen der Stu­die­ren­den bis zur staat­li­chen Pflicht­fach­prü­fung an und er­gänzt da­durch das Aus­bil­dungs­sys­tem durch die Mög­lich­keit eines wei­te­ren Ab­schlus­ses. Dar­über hin­aus hat der Ba­che­lor das Po­ten­zi­al, den psy­chi­schen Druck im Ju­ra­stu­di­um ge­ne­rell und ins­be­son­de­re in der an­stren­gen­den Ex­amens­vor­be­rei­tung zu sen­ken."

Der in­te­grier­te Ba­che­lor stär­ke die At­trak­ti­vi­tät der ju­ris­ti­schen Aus­bil­dung und schaf­fe die Chan­ce, dem Fach­kräf­te­man­gel ent­ge­gen­zu­wir­ken, heißt es wei­ter aus der Fach­schaft. Die Stu­die­ren­den­ver­ei­ni­gung mahn­te je­doch auch wei­te­re Re­for­men der ju­ris­ti­schen Aus­bil­dung an.

Ba­che­lor in­zwi­schen ver­brei­tet an deut­schen Unis

Vor­rei­ter in Sa­chen Ba­che­lor of Laws war 2013 Frank­furt (Oder) ge­we­sen. Die Eu­ro­pa-Uni­ver­si­tät Viadri­na hatte den Ba­che­lor als erste ein­ge­führt, ge­folgt von Pots­dam, eben­falls im Jahr 2013. Da­nach folg­ten Unis in Ber­lin und suk­zes­si­ve im gan­zen Bun­des­ge­biet, etwa in Ham­burg, Mann­heim und an der Fern­uni­ver­si­tät Hagen. Unter an­de­rem die Unis Trier und Han­no­ver füh­ren den Ba­che­lor ak­tu­ell ein.

Im Ok­to­ber hatte auch das Land Hes­sen sich mit den Uni­ver­si­tä­ten auf die Ein­füh­rung ver­stän­digt und Eck­punk­te vor­ge­stellt. Auch hier soll das Hoch­schul­ge­setz ent­spre­chend ge­än­dert wer­den. Das Land Sach­sen führt den LL.B. per Rechts­ver­ord­nung im Ja­nu­ar 2025 ein.

Redaktion beck-aktuell, dd, 10. Oktober 2024.