Ahrtal-Ermittlungen: Hinterbliebene wollen Einstellung nicht akzeptieren

Hinterbliebene der tödlichen Flutkatastrophe im Ahrtal haben nach Aussage ihres Anwalts Christian Hecken am Montag gegen die Einstellung der Ermittlungen Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz eingelegt.

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hatte am Donnerstag die Ermittlungen zur Flutkatastrophe 2021 eingestellt, auch wenn ein Gutachten dem Landkreis Ahrweiler einen defizitären Katastrophenschutz bescheinigte. Ermittelt wurde gegen den Ex-Landrat Jürgen Pföhler (CDU) und einen Mitarbeiter des Krisenstabs - unter anderem wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen.

Die Staatsanwaltschaft kam nach umfangreichen Ermittlungen unter anderem zu dem Schluss, dass es sich um eine außergewöhnliche Naturkatastrophe gehandelt habe, deren extremes Ausmaß für die Verantwortlichen des Landkreises Ahrweiler nicht konkret vorhersehbar gewesen sei. Damals waren in Rheinland-Pfalz 136 Menschen gestorben, Tausende Häuser wurden zerstört, Straßen und Brücken weggespült. Ein Mensch gilt zudem weiterhin als vermisst.

Nun muss die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz entscheiden. Lehnt sie die Beschwerde ab, bleibt den Hinterbliebenen noch die Möglichkeit, vor das OLG Koblenz zu ziehen.

Redaktion beck-aktuell, gk, 23. April 2024 (dpa).