Hinterbliebene der tödlichen Flutkatastrophe im Ahrtal haben nach Aussage ihres Anwalts Christian Hecken am Montag gegen die Einstellung der Ermittlungen Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz eingelegt.
Hauptsache, man weiß, was gemeint ist: Ein Anwalt hatte bei einer Beschwerde in einer Familiensache irrtümlich das Datum des Kosten- statt des Hauptsachebeschlusses angegeben. Laut BGH war sein Rechtsmittel zulässig – für das OLG sei erkennbar gewesen, dass der Jurist die Hauptsacheentscheidung hatte angreifen wollen.
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