Hinterbliebene der tödlichen Flutkatastrophe im Ahrtal haben nach Aussage ihres Anwalts Christian Hecken am Montag gegen die Einstellung der Ermittlungen Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz eingelegt.
Die Staatsanwaltschaft Koblenz beauftragte in einem Ermittlungsverfahren ein Gutachten zur Einsatzführung im Landkreis Ahrweiler, um zu erfahren, ob sich Todesfälle bei der Flut hätten vermeiden lassen. Das Gutachten entlastet die konkret zum Zeitpunkt der Katastrophe anwesenden Personen, kritisiert aber das Führungssystem.
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