Auch nach der WEG-Reform 2020 richtet sich die Beschwer einer Anfechtungsklage gegen die Vorschussregeln aus dem Wirtschaftsplan nach der Höhe der Vorschüsse der einzelnen Mitglieder. Laut BGH können Beschlüsse über die Genehmigung des Wirtschaftsplans gesetzeskonform als Vorschussbeschlüsse ausgelegt werden.
Mehr lesenDie Regeln aus der Zeit vor der WEG-Reform gelten nicht mehr. Der V. Zivilsenat des BGH hat in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung auch für die verweigerte Zustimmung des Verwalters zu einem Wohnungsverkauf klargestellt, dass nun die Gemeinschaft verklagt werden muss.
Mehr lesenDer einzelne Wohnungseigentümer kann nach der WEG-Reform nicht mehr von einem anderen Mitglied oder dessen Mieter die Unterlassung einer zweckwidrigen Nutzung des Eigentums verlangen. Entsprechende Ansprüche können laut Bundesgerichtshof nunmehr allein von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer geltend gemacht werden. Die Klagebefugnis bestehe auch dann nicht fort, wenn das Verfahren bereits vor dem 01.12.2020 anhängig gewesen sei, der Verband dem Kläger aber gerichtliche Schritte im Alleingang untersagt habe.
Mehr lesenEin Wohnungseigentümer kann sich auch nach der WEG-Reform 2020 weiterhin selbst gegen Störungen des Sondereigentums wehren, auch wenn zugleich das Gemeinschaftseigentum davon betroffen ist. Dies bezieht sich laut Bundesgerichtshof aber nur auf Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche. Einen Schadenersatzanspruch könne nur die Gemeinschaft der Eigentümer verlangen.
Mehr lesenEin einzelner Wohnungseigentümer, der Rechte aus dem gemeinschaftlichen Eigentum geltend macht, kann ein Verfahren, das bereits vor Inkrafttreten der WEG-Reform anhängig gewesen ist, fortführen, solange die Eigentümergemeinschaft nicht einschreitet und das Gericht über ihren entgegenstehenden Willen informiert. Dies hat der Bundesgerichtshof im "Zypressenfall“ entschieden und damit eine wichtige Rechtsfrage durch Schließung einer Regelungslücke geklärt.
Mehr lesenDas seit seiner Einführung im Jahr 1951 nur punktuell geänderte Wohnungseigentumsgesetz (WEG) soll an die Bedürfnisse der Zukunft angepasst werden. Der Deutsche Bundestag hat dafür am 17.09.2020 den Entwurf des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes in 2. und 3. Lesung beschlossen. Unter anderem sollen das Streitpotential in der Gemeinschaft reduziert und die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen der Wohnanlage vereinfacht werden.
Mehr lesenDie Pläne der Bundesregierung zur umfassenden Reform des WEG stießen in einer Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestags am 27.05.2020 auf erhebliche Kritik. Dies berichtete der parlamentarische Pressedienst am 28.05.2020. Die Kritik habe sich insbesondere an zwei Punkten entzündet: An der Stellung der Wohnungseigentümer, deren Eigentum entwertet werde, und an der Rolle des WEG-Verwalters, dessen Befugnisse ohne Sachkundenachweis erweitert würden.
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