Möglichkeit zum Einbau einer Lademöglichkeit für Elektrofahrzeug
Nach der Neuregelung erhält jeder Wohnungseigentümer im Grundsatz einen Anspruch darauf, dass ihr beziehungsweise ihm auf eigene Kosten der Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, der barrierefreie Aus- und Umbau sowie Maßnahmen des Einbruchsschutzes und zum Glasfaseranschluss gestattet werden.
Weniger Hindernisse bei baulichen Veränderungen
Die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen der Wohnanlage soll vereinfacht werden, insbesondere für Maßnahmen, die zu nachhaltigen Kosteneinsparungen führen oder die Wohnanlage in einen zeitgemäßen Zustand versetzen. Dabei würden Wohnungseigentümer zugleich vor unverhältnismäßigen Kosten geschützt, heißt es in der Mitteilung des Bundesjustizministeriums.
Geringeres Streitpotential bei Eigentümerversammlung
Außerdem soll die Organisation der Verwaltung effizienter werden. Zugleich werde der Verwaltungsbeirat als Kontrollorgan gegenüber dem Verwalter gestärkt. Die Qualität der Verwaltung soll erhöht werde, indem Wohnungseigentümer die Möglichkeit bekommen, die Verwaltung einem zertifizierten Verwalter zu übertragen, der seine Sachkunde in einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer nachgewiesen hat. Die Online-Teilnahme an Versammlungen kann künftig gestattet werden. Das Streitpotential in der Gemeinschaft soll reduziert werden, indem streitträchtige Vorschriften klarer gefasst werden. Lässt sich ein Streit nicht vermeiden, soll nach der Neuregelung eine Änderung der gerichtlichen Verfahrensvorschriften eine effiziente Streitbeilegung fördern.