Montag, 16.10.2023
Private Äußerungen eines Mitarbeiters: Keine UWG-Haftung der Firma

Ein Unternehmen haftet nicht für rein private Äußerungen eines Mitarbeiters im Internet, die sich auf einen Konkurrenten beziehen. Dabei fehlt es dem OLG Hamburg zufolge bereits an einer wettbewerbswidrigen Handlung des Angestellten, die der Firma hätte zugerechnet werden können.

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Montag, 19.12.2022
AStA darf über "Pick-up-Artist" berichten

Eine AStA-Zeitschrift durfte identifizierend über einen "Pick-up-Artisten" berichten. Der Student muss es laut Bundesgerichtshof hinnehmen, wenn seine Praktiken in der Uni-Zeitung veröffentlicht werden. Er habe keinen öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch, weil das Interesse an der Auseinandersetzung mit dem Phänomen höher zu bewerten sei als sein Persönlichkeitsrecht.

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Freitag, 19.8.2022
Werbe-E-Mails ohne Zustimmung verletzen Persönlichkeitsrecht

Ein Pay-TV Anbieter darf im geschäftlichen Verkehr Werbe-E-Mails nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Empfängers versenden. Mit einem am Freitag veröffentlichten Urteil bestätigte das Amtsgericht München einen entsprechenden Unterlassungsanspruch. Der Widerspruch gegen die Zulässigkeit elektronischer Werbung sei an keine bestimmte Form gebunden. Der Kläger musste die Einstellungen im "Kundenverwaltungssystem" der Beklagten nicht selber ändern.

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Dienstag, 19.7.2022
Unterlassungsanspruch nur gegen tatsächliche Äußerungen

Wird die Unterlassung einer Aussage verlangt, die sich sinngemäß einer Äußerung entnehmen lassen soll, muss sich diese daraus auch tatsächlich ergeben. Andernfalls fehlt es laut Bundesgerichtshof bereits an der Erstbegehung. Eines richterlichen Hinweises vor Klageabweisung, dass sich aus der Erklärung möglicherweise ein Unterlassungsanspruch bezüglich einer anderen Aussage ergeben könne, bedürfe es nicht.

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Montag, 28.6.2021
Gegendarstellung mit widersprechendem Redaktionsschwanz

Wenn eine Zeitung eine Gegendarstellung zu einer persönlichkeitsbeeinträchtigenden Behauptung abdruckt, darf sie nicht – auch nicht verdeckt – anfügen, dass diese Darstellung falsch ist. Etwas anderes gilt nach Ansicht des Bundesgerichtshofs nur dann, wenn sie beweisen kann, dass ihre Behauptung wahr ist. Stein des Anstoßes war die Frage, ob ein Agent im Interview behauptet hatte, dass die von ihm vertretene Künstlerin im Jahr 2012 in einer Suchtklinik war.

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