Mittwoch, 25.5.2022
BGH bestätigt Verurteilungen wegen Kriegsverbrechens in Syrien

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilungen von zwei Syrern zu lebenslanger Haft und zu neun Jahren Haft wegen eines Kriegsverbrechens in Tateinheit unter anderem mit Mord beziehungsweise Beihilfe dazu bestätigt. Der eine hatte als Mitglied der Terrororganisation Jabhat al-Nusra einen gefangenen Offizier der syrischen Armee auf dem Weg zur Hinrichtung bewacht, der andere hatte die Exekution gefilmt.

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Dienstag, 3.5.2022
Verurteilung syrischen Geheimdienstlers wegen Beihilfe zur Folter rechtskräftig

Die Verurteilung eines ehemaligen syrischen Geheimdienstlers wegen Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Form von Folter und schwerwiegender Freiheitsberaubung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten am 20.04.2022 verworfen.

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Donnerstag, 13.1.2022
"Wichtiges Signal": Lebenslange Haft für Staatsfolter in Syrien

Das Urteil in dem nach Angaben der Bundesanwaltschaft weltweit ersten Strafprozess um Staatsfolter in Syrien ist gesprochen: Das Koblenzer Oberlandesgericht verhängte heute eine lebenslange Haftstrafe gegen den Syrer Anwar R, unter anderem wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Der 58-Jährige war nach Ansicht der Richter in einem Gefängnis des Allgemeinen Geheimdienstes in der syrischen Hauptstadt Damaskus als Vernehmungschef für die Folter von mindestens 4.000 Menschen verantwortlich.

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Dienstag, 19.10.2021
Verurteilungen wegen Erschießungen von Regimegegnern in Syrien rechtskräftig

Die Verurteilungen von zwei Angeklagten im Zusammenhang mit Erschießungen auf einer Mülldeponie nahe Tabka in Syrien im März und April 2013 sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen der Angeklagten im Wesentlichen zurückgewiesen. Der Angeklagte A. K. muss danach lebenslang, der Angeklagte H. A. für acht Jahre und sechs Monate ins Gefängnis.

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Mittwoch, 25.8.2021
Kein Flüchtlingsschutz für Wehrdienstentzieher aus Syrien

Einem syrischen Asylbewerber ist nicht allein deshalb die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen, weil er sich dem Wehrdienst durch Flucht ins Ausland entzogen hat. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof argumentiert, dass Personen, die sich durch eine illegale Ausreise dem Wehrdienst entzogen haben, bei Rückkehr nach Syrien deswegen nicht bestraft, sondern üblicherweise direkt zum Militärdienst eingezogen werden. Eine drohende Verfolgungshandlung bestehe deshalb nicht.

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Mittwoch, 24.2.2021
Folter in Syrien: Viereinhalb Jahre Haft für Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Das Oberlandesgericht Koblenz hat heute einen Syrer wegen Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Der Mann habe als Mitarbeiter des syrischen Geheimdienstes festgenommene Demonstranten auf ihrem Transport in ein Gefängnis begleitet, wissend, dass dort systematisch gefoltert wurde.

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Donnerstag, 19.11.2020
Starke Vermutung für Flüchtlingsanerkennung nach Verweigerung des Militärdienstes in Syrien

Wer im Bürgerkriegsland Syrien den Wehrdienst verweigert, hat nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gute Aussichten auf die Anerkennung als Flüchtling in der EU. In vielen Fällen sei die Verweigerung Ausdruck politischer oder religiöser Überzeugung oder habe ihren Grund in der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe, befanden die Richter am Donnerstag. Somit wäre die Voraussetzung für die Anerkennung als Flüchtling gegeben.

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