"Wichtiges Signal": Lebenslange Haft für Staatsfolter in Syrien
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© Thomas Frey / dpa

Das Urteil in dem nach Angaben der Bundesanwaltschaft weltweit ersten Strafprozess um Staatsfolter in Syrien ist gesprochen: Das Koblenzer Oberlandesgericht verhängte heute eine lebenslange Haftstrafe gegen den Syrer Anwar R, unter anderem wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Der 58-Jährige war nach Ansicht der Richter in einem Gefängnis des Allgemeinen Geheimdienstes in der syrischen Hauptstadt Damaskus als Vernehmungschef für die Folter von mindestens 4.000 Menschen verantwortlich.

Amnesty International wertet Urteil als wichtiges Signal

Politik und Menschenrechtsorganisationen begrüßten den Urteilsspruch, der auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Form von Tötung, Folter, schwerwiegender Freiheitsberaubung, Vergewaltigung und sexueller Nötigung in Tateinheit mit Mord in 27 Fällen, gefährlicher Körperverletzung in 25 Fällen, besonders schwerer Vergewaltigung, sexueller Nötigung in zwei Fällen, über eine Woche dauernder Freiheitsberaubung in 14 Fällen, Geiselnahme in zwei Fällen und sexuellen Missbrauchs von Gefangenen in drei Fällen lautet. Amnesty International nannte das Urteil ein "wichtiges Signal im Kampf gegen Straflosigkeit". Der Generalsekretär der Menschenrechtsorganisation des deutschen Ablegers, Markus N. Beeko, erklärte: "Das Gericht in Koblenz hat eindeutig und formal die unmenschlichen Haftbedingungen, systematische Folter, sexualisierte Gewalt und Tötungen in Syrien festgestellt."

Urteil noch nicht rechtskräftig

Der im April 2020 begonnene Prozess ist somit am 108. Verhandlungstag zu Ende gegangen – noch ist das Urteil aber nicht rechtskräftig. Das Verfahren mit mehr als 80 Zeugen sowie mit einer Reihe von Folteropfern als Nebenkläger hatte international Aufsehen erregt. Der Angeklagte hatte sich selbst als unschuldig bezeichnet. Daher hatte seine Verteidigung auf Freispruch plädiert. Die Bundesanwaltschaft hatte lebenslange Haft und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert, was eine Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen hätte. Letzteres stellte das Gericht nicht fest. Nach Überzeugung des Koblenzer OLG-Staatsschutzsenats hatte Anwar R. die Verbrechen gegen die Menschlichkeit 2011 und 2012 in der Anfangsphase des syrischen Bürgerkrieges begangen. Das Weltrechtsprinzip im Völkerstrafrecht erlaubt es, auch hierzulande mögliche Kriegsverbrechen von Ausländern in anderen Staaten zu verfolgen. Anwar R. wurde nach seiner Flucht nach Deutschland von Folteropfern erkannt und 2019 in Berlin festgenommen. Amnesty International äußerte die Hoffnung, dass weitere Prozesse nach dem Weltrechtsprinzip angestrengt werden.

Weitere Haftbefehle gegen hochrangige syrische Verantwortliche

Die innenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion der Grünen, Lamya Kaddor, sagte nach dem Urteilsspruch: "Die lebenslange Haftstrafe für einen höherrangigen Folterknecht des syrischen Regimes ist ein Meilenstein des Völkerrechts und ein weiterer Schlag des Rechtsstaats gegen Straflosigkeit von Kriegsverbrechern." Anwar R. sei nun "seiner gerechten Strafe zugeführt" worden. Kaddor verwies auf weitere Haftbefehle gegen hochrangige syrische Verantwortliche, die in Deutschland vorliegen. Sie hatte am Mittwoch in ihrer ersten Rede als Abgeordnete im Bundestag gesagt: "Ich stehe hier als Deutsche und Tochter syrischer Einwanderer, deren Eltern es nie für möglich gehalten hätten, ihr Kind an dieser Stelle sprechen zu hören."

Menschenrechtsaktivist hebt symbolischen Wert des Urteils hervor

Der bekannte Menschenrechtsaktivist Omar al-Schughri (26), der in Syrien selbst Opfer von Folter wurde, sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Der symbolische Wert des Urteils ist ein Beweis dafür, wie ein Trauma uns antreibt, Dinge wieder aufzubauen, von denen wir nie dachten, dass sie jemals erreicht werden könnten. Unsere Vergangenheit ist eine Waffe gegen unsere Feinde." Das Urteil werde nicht das gebrochene Herz jeder Mutter heilen, deren Sohn unter Folter getötet worden sei, und auch nicht Opfer zu ihren Familien zurückbringen. "Aber es gibt uns die Hoffnung, dass das Regime fallen und wir frei sein werden."

Bundesjustizminister hebt Bedeutung der Entscheidung hervor

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte, dass die Entscheidung in ihrer Bedeutung weit über Deutschland hinausweise. "Verbrechen gegen die Menschlichkeit dürfen nicht straflos bleiben: Egal wo sie begangen werden, egal wer sie verübt. Das ist die große und kraftvolle Überzeugung, auf der das Völkerstrafrecht beruht." Und diese Überzeugung spreche auch aus dem heutigen Urteil. In den Foltergefängnissen des Assad-Regimes sei entsetzliches Unrecht geschehen. Hierauf in der Sprache des Rechts eine Antwort zu geben, sei "die Verantwortung der gesamten Staatengemeinschaft". Der Minister wünscht sich, dass andere Rechtsstaaten diesem Beispiel folgen. Wer Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen habe, dürfe nirgendwo sichere Rückzugsräume finden.

DRB-Chef lobt Arbeit der deutschen Justiz im Bereich des Völkerstrafrechts

Der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes (DRB), Sven Rebehn, teilte mit: "Die Arbeit der deutschen Justiz im Bereich des Völkerstrafrechts gilt international als vorbildlich." Das Koblenzer Urteil sende ein wichtiges Signal an die Täter und ihre Opfer. "Kriegsverbrecher müssen in Deutschland mit einer Strafverfolgung rechnen." Es sei extrem aufwendig, im Ausland verübte Verbrechen vor deutschen Gerichten aufzuklären. "Umso wichtiger ist es, dass die neue Bundesregierung sich jetzt vorgenommen hat, die Bundesanwaltschaft und die zuständigen Gerichte für diese bedeutende Aufgabe weiter zu verstärken."

Folter-Prozess gegen syrischen Arzt startet im Januar in Frankfurt

Markus N. Beeko von Amnesty sagte weiter, die Ermittlungen und die Beweisaufnahme im Fall Anwar R. seien eine wertvolle Basis für den nächsten Prozess nach dem Völkerstrafgesetzbuch zu Syrien. Der startet am 19. Januar vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main gegen einen syrischen Arzt. Ihm wird vorgeworfen, in den Jahren 2011 und 2012 in einem Militärkrankenhaus und einem Gefängnis des Militärischen Geheimdienstes im syrischen Homs Menschen gefoltert und ihnen schwere körperliche sowie seelische Schäden zugefügt zu haben.

OLG Koblenz, Urteil vom 13.01.2022 - 1 StE 9/19

Redaktion beck-aktuell, 13. Januar 2022 (dpa).