Der BGH bestätigt seine Rechtsprechung, dass die Zulassung eines GmbH-Geschäftsführers als Syndikusanwalt ausgeschlossen ist, wenn seine fachliche Unabhängigkeit nicht im Gesellschaftsvertrag verankert ist. Ob dessen Anstellungsverhältnis ein "Arbeitsverhältnis" darstellt, bleibt weiter offen.
Mehr lesenVerzichtet ein Jurist auf die Rechte aus seiner Zulassung als Syndikusanwalt, endet diese erst mit dem Widerruf durch die Rechtsanwaltskammer. Da der Widerruf nur für die Zukunft wirkt, entfaltet er für die Zeit davor Bindungswirkung für die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht. Daher kann die DRV Bund trotz des Widerrufs der Zulassung gegen diese klagen.
Mehr lesenDas Bundesarbeitsgericht hat Vorgaben dafür gemacht, wann ein Gewerkschaftssekretär die Ausstellung einer Tätigkeitsbeschreibung als Syndikusanwalt von seinem Arbeitgeber (hier: Verdi) verlangen kann. Es rügte die Begründung des LAG, das nun noch einmal entscheiden muss, weil es den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz zu eng gefasst hatte und seine Begründung auf nicht ausreichende Tatsachen gestellt hatte.
Mehr lesenDie Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) erteilt der Forderung, Syndikusrechtsanwälten, die bei Rechtsdienstleistern wie etwa Legal-Tech-Unternehmen angestellt sind, eine geringfügige Drittberatung für ihre Arbeitgeber zu ermöglichen, in einer Stellungnahme vom März 2021 eine deutliche Absage. Dadurch würde die Abgrenzung zwischen anwaltlicher Tätigkeit und den Dienstleistungen nichtanwaltlicher Anbieter weiter verwässert.
Mehr lesenEinem im Rahmen eines Dienstvertrags für eine GmbH tätigen Geschäftsführer ist in der Regel die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt zu versagen. Die fachliche Unabhängigkeit seiner anwaltlichen Tätigkeit ist laut Bundesgerichtshof nicht gewährleistet, da er durch Gesetz weisungsgebunden ist.
Mehr lesenBegründet ein Gericht sein Urteil mit zwei selbstständig tragenden Gründen, muss für beide ein Zulassungsgrund nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO angegeben werden, um die Berufung zuzulassen. So entschied der Bundesgerichtshof am 10.09.2020 im Fall eines Rechtsanwalts, der vergeblich die Zulassung als Syndikusanwalt verlangte. Er scheiterte daran, dass er zugleich mehrfacher Geschäftsführer war. Diese Begründung der Vorinstanz hatte er nicht angegriffen.
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