Mittwoch, 19.7.2023
1.000 Euro Schmerzensgeld für Fahrgast nach rassistischem Vorfall

Nachdem ein Fahrgast bei einer Verkehrskontrolle rassistisch beleidigt wurde, müssen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) dem Mann 1.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden. Dem Kläger stehe Anspruch auf Schmerzensgeld "wegen Verletzung seines Allgemeinen Persönlichkeitsrechts" zu, so eine Sprecherin der Berliner Zivilgerichte.

Mehr lesen
Mittwoch, 5.7.2023
Klage gegen Luftfahrt-Bundesamt wegen Germanwings-Absturz

Hinterbliebene des Absturzes der Germanwings-Maschine in den französischen Alpen haben beim Landgericht Braunschweig Klage auf Schmerzensgeld gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Die Ansprüche richten sich gegen das Luftfahrt-Bundesamt mit Sitz in Braunschweig. Eine Sprecherin des Landgerichts in Niedersachsen bestätigte gestern den Eingang der Klage. Wann es zu einem Verhandlungstermin kommt, sei noch offen. Die Klage sei dem Bundesamt auch noch nicht zugestellt, so die Sprecherin des LG Braunschweig.

Mehr lesen
Dienstag, 13.6.2023
Kölner Erzbistum muss Missbrauchsopfer 300.000 Euro zahlen

In einer wegweisenden Gerichtsentscheidung ist das katholische Erzbistum Köln zu 300.000 Euro Schmerzensgeld für einen Missbrauchsbetroffenen verurteilt worden. Das Landgericht Köln sprach heute ein Urteil, nachdem sich die Parteien nicht auf einen Vergleich einigen konnten. Der heute 62-jährige ehemalige Messdiener war in den 70er Jahren viele Jahre lang von einem Priester sexuell missbraucht worden.

Mehr lesen
Dienstag, 16.5.2023
Kein Schmerzensgeld für psychische Belastung wegen verunreinigten Medikaments

Erhöht die Einnahme eines verunreinigten Arzneimittels das Risiko, an Krebs zu erkranken, nur um 0,02%, ist es nicht generell geeignet, psychische Belastungen in Form von Ängsten und Albträumen zu verursachen. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main und wies die Klage einer Frau auf Schmerzensgeld in Höhe von 21.500 Euro ab.

Mehr lesen
Freitag, 12.5.2023
Schmerzensgeld für Mutter nach Tötung ihres Kindes

Das Landgericht Osnabrück hat einer Mutter nach dem Tod ihres Kindes durch ein Schütteltrauma ein Schmerzensgeld in Höhe von 35.000 Euro zugesprochen. Sie habe eine psychische Beeinträchtigung mit Krankheitswert erlitten, ein außergewöhnliches Ausmaß der Störung sei nach der geänderten BGH-Rechtsprechung nicht mehr erforderlich. Ein zusätzliches Hinterbliebenengeld versagte das LG, da diesem nur eine Auffangfunktion zukomme.

Mehr lesen