Klage gegen Luftfahrt-Bundesamt wegen Germanwings-Absturz

Hinterbliebene des Absturzes der Germanwings-Maschine in den französischen Alpen haben beim Landgericht Braunschweig Klage auf Schmerzensgeld gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Die Ansprüche richten sich gegen das Luftfahrt-Bundesamt mit Sitz in Braunschweig. Eine Sprecherin des Landgerichts in Niedersachsen bestätigte gestern den Eingang der Klage. Wann es zu einem Verhandlungstermin kommt, sei noch offen. Die Klage sei dem Bundesamt auch noch nicht zugestellt, so die Sprecherin des LG Braunschweig.

Gerichte: Medizinische Überwachungspflicht "Aufgabe des Staates"

Nach Angaben der Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei Baum, Reiter und Kollegen fordern die 32 Angehörigen zusammen rund 1,2 Millionen Euro Schmerzensgeld. Bei bisherigen Klagen am Oberlandesgericht Hamm und am Landgericht Frankfurt am Main hatten die Richter Ansprüche der Hinterbliebenen gegen die Lufthansa verneint. Nicht die Germanwings-Mutter sei für die flugmedizinische Beurteilung des psychisch kranken Co-Piloten verantwortlich gewesen, der die Maschine 2015 zum Absturz brachte, sondern das Luftfahrt-Bundesamt. "Die medizinische Überwachungspflicht ist Aufgabe des Staates", hatten die Gerichte entschieden. Die bislang erfolglosen Klagen hatten sich gegen die Flugschule der Lufthansa in den USA gerichtet.

Lufthansa hat bereits Schmerzensgeld geleistet

Die Lufthansa hatte nach dem Unglück bereits Zahlungen geleistet. Nach früheren Angaben der Fluggesellschaft erhielten nächste Angehörige pro Person 10.000 Euro Schmerzensgeld, für jedes Todesopfer sollen außerdem 25.000 Euro als sogenanntes vererbbares Schmerzensgeld gezahlt worden sein. Bei der Flugkatastrophe am 24.03.2015 starben alle 150 Insassen, darunter 16 Schülerinnen und Schüler sowie zwei Lehrerinnen des Gymnasiums in Haltern am See am nördlichen Rand des Ruhrgebiets, die auf dem Rückweg von einem Schüleraustausch in Spanien waren.

Redaktion beck-aktuell, Gitta Kharraz, 5. Juli 2023 (dpa).