Dem Bericht der "Berliner Zeitung" zufolge handelt es sich bei dem Kläger um den schwarzen Opernsänger Jeremy Osborne. "Es tut unfassbar gut zu wissen, dass die Richterin anerkannt hat, dass die Kontrolleure meine Menschenwürde verletzt haben", sagte er der Zeitung.
Laut Gericht war der Mann bei dem Vorfall im Jahr 2020 von Mitarbeitern eines von der BVG beauftragen Sicherheitsunternehmens in der U-Bahn rassistisch beleidigt worden. Außerdem hätten sie ihn dazu aufgefordert, "sich in Deutschland zu benehmen". Über den genauen Ablauf seien sich die Parteien vor Gericht uneinig gewesen.
Der Mann klagte anschließend auf eine Entschädigung und berief sich auf das Berliner Antidiskriminierungsgesetz (LADG). Er forderte mindestens 2.000 Euro.
LADG hier nicht anwendbar
Nach Auffassung des Gerichts ist das LADG allerdings nicht anwendbar. Es fehle an einem "öffentlich-rechtlichen Handeln" der Beklagten und des für sie tätigen Sicherheitsunternehmens.
Berlin ist bislang das einzige Bundesland, das ein eigenes Antidiskriminierungsgesetz hat. Es soll die Menschen in der Hauptstadt vor Diskriminierung seitens der Behörden schützen und Ansprüche auf Schadenersatz gegen das Land Berlin ermöglichen.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Die BVG wollte sich auf Anfrage zunächst nicht zu dem Urteil äußern und teilte mit: "Vorwürfe von Diskriminierung wiegen in allen Fällen schwer und werden in unserem Haus stets sehr ernstgenommen." Diskriminierung und Gewalt würden nicht toleriert. Das Urteil wurde am 10.07.2023 gefällt, ist aber noch nicht rechtskräftig.