Hinterbliebene des Absturzes der Germanwings-Maschine in den französischen Alpen haben beim Landgericht Braunschweig Klage auf Schmerzensgeld gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Die Ansprüche richten sich gegen das Luftfahrt-Bundesamt mit Sitz in Braunschweig. Eine Sprecherin des Landgerichts in Niedersachsen bestätigte gestern den Eingang der Klage. Wann es zu einem Verhandlungstermin kommt, sei noch offen. Die Klage sei dem Bundesamt auch noch nicht zugestellt, so die Sprecherin des LG Braunschweig.
Mehr lesenMehr als acht Jahre nach der Germanwings-Katastrophe hat Spaniens Oberster Gerichtshof 14 Familien höhere Schadenersatzansprüche zugesprochen. Am 24.03.2015 hatte ein früher unter Depressionen leidender Co-Pilot das Flugzeug auf der Strecke Barcelona-Düsseldorf in den französischen Alpen absichtlich gegen einen Berg gesteuert. Alle 150 Insassen kamen ums Leben. Die meisten Opfer kamen aus Deutschland und Spanien.
Mehr lesenAngehörige der Insassen des im Jahr 2015 abgestürzten Germanwings-Flugzeugs können von der Lufthansa kein Schmerzensgeld verlangen. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden. Die flugmedizinischen Sachverständigen, die dem damaligen Co-Piloten, welcher den Absturz bewusst herbeigeführt hatte, ein medizinisches Tauglichkeitszeugnis ausgestellt haben, hätten in Ausübung eines öffentlichen Amtes gehandelt. Mithin könne nur der Staat oder die Körperschaft haften, in dessen Dienst die Ärzte gestanden haben.
Mehr lesenDie Angehörigen der Opfer des Flugzeugabsturzes in den südfranzösischen Alpen sind mit ihren Schadenersatzforderungen vor Gericht auch in zweiter Instanz erfolglos geblieben. Das Oberlandesgericht Hamm entschied wie bereits die Vorinstanz, dass die Lufthansa der falsche Klageadressat sei. Die Revision wurde nicht zugelassen. Die Angehörigen zeigten sich vom Urteil enttäuscht.
Mehr lesenDas Landgericht Essen hat am 01.07.2020 Klagen mehrerer Angehöriger von Opfern des Germanwings-Absturzes vor fünf Jahren in den französischen Alpen auf ein höheres Schmerzensgeld abgewiesen. Nach Ansicht des LG waren die Lufthansa und deren Flugschule die falschen Klageadressaten. Die Enttäuschung bei den Angehörigen über das Urteil war groß.
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