Montag, 11.7.2022
Maßgeblicher Zeitpunkt für Kenntnis des Käufers von Mängeln bei Grundstückskaufvertrag

Wird der Käufer beim Abschluss eines Grundstückskaufvertrags durch eine vollmachtlose Person vertreten, kommt es für die Kenntnis eines Mangels auf den Zeitpunkt der Abgabe der Genehmigungserklärung an. Bis er diese in den Verkehr bringt, muss er neu bekannt gewordene Sachmängel laut Bundesgerichtshof gegen sich gelten lassen. Ansonsten verhielte er sich widersprüchlich.

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Mittwoch, 22.6.2022
Haus mit mangelhafter Kellerabdichtung gekauft

Der Käufer muss sich an den Kosten der Nachbesserung einer mangelhaften Abdichtung seines Kellers nicht beteiligen, wenn sein Haus durch eine neue Abdichtung insoweit einen Vermögenszuwachs erfährt. Der Bundesgerichtshof lehnt den sogenannten Abzug "neu für alt" ab, solange die Grenze des Zumutbaren für den Verkäufer noch nicht erreicht ist und keine weitergehenden Vorteile entstehen. Das gelte auch für Ansprüche aus Schadenersatz statt der Leistung.

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Mittwoch, 22.9.2021
Kaufentscheidung kann bis zum Notartermin beeinflusst werden

Der Verkäufer eines Grundstücks haftet für seine unzutreffende öffentliche Äußerung über Sacheigenschaften der Immobilie nur dann nicht, wenn seine Aussage eine Kaufentscheidung nachweislich nicht beeinflusst. Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt der notariellen Beurkundung, auch wenn zuvor bereits Kaufbereitschaft signalisiert worden war, wie der Bundesgerichtshof klarstellt. Würden in einem nach signalisierter Kaufbereitschaft übersandten Exposé unzutreffende Angaben gemacht, könne dies damit die Kaufentscheidung noch beeinflussen.

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Donnerstag, 22.10.2020
Durchgerosteter Auspuff bei älteren Gebrauchtwagen kein Sachmangel

Ein durchgerosteter Auspuff ist bei einem älteren Gebrauchtwagen kein Grund, vom Kauf zurückzutreten. In einem solchen Fall handele es sich vielmehr um gewöhnlichen Verschleiß, der keine Gewährleistungsansprüche auslöse, bekräftigte der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 09.09.2020. Das gelte auch dann, wenn sich daraus durch weitere Abnutzung in absehbarer Zeit ein Erneuerungsbedarf ergebe.

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Dienstag, 23.6.2020
Kein Anspruch auf Idealpferd

Der Bundesgerichtshof hat die lange Liste der Entscheidungen zum Pferdekauf  um ein Grundsatzurteil erweitert: Die für die amtliche Sammlung vorgesehene Entscheidung des VIII. Zivilsenats lässt sich wie folgt zusammenfassen: Der an einem Dressurpferd interessierte Käufer hat keinen Anspruch darauf, dass das Tier seinen Idealvorstellungen entspricht. Lebewesen hätten eben unterschiedliche Anlagen, so der BGH.

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