Die Wirksamkeit der Rechtswahlklausel von Ryanair, nach der auf den Vertrag zwischen der Fluggesellschaft und ihrem Fluggast irisches Recht anwendbar sein soll, ist seit Jahren Streitthema in Klagen rund um die Erstattung von Teilbeträgen für nicht angetretene Flüge. Zum ersten Mal hat mit dem Oberlandesgericht Köln ein Obergericht die Rechtswahlabrede für unwirksam erklärt. Sie verstoße gegen die EU-Richtlinie über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen.
Mehr lesenEuropas größter Billigflieger Ryanair zieht gegen die von der Europäischen Kommission am 25.06.2020 gebilligten Lufthansa-Staatshilfen vor das Gericht der Europäischen Union. Ryanair-Chef Michael O'Leary rügt einen "klaren Bruch" der Wettbewerbsregeln. Die Genehmigung des Rettungspakets sei ein "Verrat" an den Grundprinzipien des EU-Rechts.
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