Ryanair scheitert mit Klagen gegen Staatshilfen für andere Airlines

Der Billigflieger Ryanair ist mit Klagen gegen staatliche Corona-Hilfen für Konkurrenten vorerst gescheitert. Das Gericht der europäischen Union erklärte, dass sowohl die millionenschweren Hilfen von Schweden und Dänemark für die skandinavische Fluggesellschaft SAS als auch die finnische Unterstützung für Finnair in Einklang mit EU-Recht stünden. Ryanair kündigte unverzüglich an, Berufung gegen die Urteile beim Europäischen Gerichtshof einzulegen.

EuG hält Staatshilfen für Airlines für gerechtfertigt

Ryanair klagte gegen Entscheidungen der EU-Kommission, durch die die skandinavischen Länder Beihilfen gewährt hatten. Mit Blick auf SAS betonten die EU-Richter, dass die Maßnahmen verhältnismäßig seien. Bei Finnair stellten sie fest, dass ein etwaiger Zahlungsausfall beträchtliche Auswirkungen auf das Wirtschaftsleben Finnlands gehabt hätte. Ryanair hat nach eigenen Angaben in den vergangenen Monaten gegen 16 verschiedene Staatshilfen in einer Gesamthöhe von rund 30 Milliarden Euro vor dem EuG geklagt. Die Lufthansa-Gruppe ist mit drei Verfahren für Lufthansa, Austrian und Brussels Airlines vertreten und auch den KfW-Kredit für den deutschen Ferienflieger Condor haben die Iren juristisch angegriffen. Bereits im Februar scheiterte das Unternehmen in erster Instanz mit Klagen zu Beihilfen an die SAS durch Schweden und an die Air France durch Frankreich. Auch hier soll der EuGH bemüht werden.

Europäischer Flugverkehr pandemiebedingt eingebrochen

Aktuell findet an Europas Himmel wegen der pandemiebedingten Reisebeschränkungen nur sehr wenig Flugverkehr statt. Die Deutsche Flugsicherung registrierte im März im deutschen Luftraum lediglich rund 79.000 Starts, Landungen und Überflüge. Das waren zwar gut 25,6% mehr als im Februar, aber letztlich doch nur ein Viertel des Aufkommens im März des Vorkrisenjahrs 2019.

EuG, Urteil vom 14.04.2021 - T-378/20

Redaktion beck-aktuell, 15. April 2021 (dpa).