Ein abgeschlossenes Jurastudium in Großbritannien berechtigt wegen des Brexits nicht mehr zum Referendariat in Deutschland. Stichtag ist der endgültige Vollzug des Brexits – also der 31.12.2020. Wurde bis dahin kein Antrag gestellt, scheidet eine Zulassung laut VG Berlin aus.
Mehr lesenDürfen für die Einstellung als Rechtsreferendar schärfere Anforderungen gestellt werden als für die Zulassung als Anwalt? Diese Frage will das BVerwG klären. Es hat die Revision eines Mitglieds der rechtsextremen Partei „Der III. Weg“ gegen die Ablehnung seines Fortsetzungsfeststellungsantrags zugelassen.
Mehr lesenTeilt ein juristischer Referendar nicht mit, dass gegen ihn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren läuft, kann die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst rückwirkend wegen arglistiger Täuschung zurückgenommen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden. Im konkreten Fall war gegen den Antragsteller wegen des Verdachtes der Vergewaltigung ermittelt worden.
Mehr lesenRechtsreferendare in Bayern können sich künftig bereits während der Ausbildung auf die Bereiche IT-Recht und Legal Tech spezialisieren. Wie das Bayerische Staatsministerium der Justiz am Freitag mitteilte, stehen die neuen Schwerpunkte ab Juli auf dem Lehrplan. Das Ministerium will damit den Veränderungen der juristischen Berufswelt gerecht werden.
Mehr lesenDie Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat heute einen Gesetzentwurf beschlossen, der unter anderem ein Rechtsreferendariat in Teilzeit möglich macht. Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Die Linke) zufolge sollen Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, die familiäre Betreuungs- oder Pflegeaufgaben wahrnehmen oder aus anderen gewichtigen Gründen nicht in der Lage sind, sich mit voller Arbeitskraft dem Vorbereitungsdienst zu widmen, entlastet werden.
Mehr lesenRechtsreferendare und Rechtsreferendarinnen, die Kinder oder Angehörige betreuen, können in Hamburg das Referendariat künftig auch in Teilzeit machen. Der Senat habe einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, heißt es in einer Mitteilung der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz. Vorgesehen sei auch ein Kinderbetreuungszuschlag. Die Neuregelung soll ab Januar 2023 gelten.
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