Das "Klimacamp 2017" im Rheinland war eine geschützte Versammlung. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht am Dienstag entschieden und dabei neue Maßgaben für den Schutz von Protestcamps durch das Grundrecht der Versammlungsfreiheit entwickelt. Demnach ist auch ein als Übernachtungsfläche mit Zelten und Sanitäreinrichtungen genutztes Feld vom Anwendungsbereich des Art. 8 GG und des Bundesversammlungsgesetzes umfasst.
Mehr lesenIm Protestcamp gegen die Automesse IAA Mobility dürfen entgegen der Auflage der Stadt München die erwarteten 1.500 Teilnehmer mithilfe einer Feldküche verpflegt werden. Das Verwaltungsgericht München gab am Montag einem Eilantrag des Aktionsbündnisses "Sand im Getriebe" statt. Die Feldküche mit vegetarischem und veganem Essen habe einen funktionalen und symbolischen Bezug zum Thema der Versammlung.
Mehr lesenEin für Mitte Juli im Landkreis Vechta geplantes "Camp für Agrarwende 2021" steht unter dem Schutz des Versammlungsrechts. Dies hat das Verwaltungsgericht Oldenburg in einem Eilverfahren entschieden und damit einem Feststellungsbescheid des Landkreises widersprochen. Das Camp diene nicht nur der Unterbringung und der Kommunikation der Teilnehmer. Vielmehr seien die Zelte in der Gesamtschau als Teil der Proteste im Sinne einer Dauermahnwache anzusehen.
Mehr lesenDas Bundesverfassungsgericht hat den Eilanträgen des Veranstalters der Protestcamps gegen den Ausbau der Autobahn A49 teilweise stattgegeben. Die Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes gegen einige Verbots- und Auflagenverfügungen des Regierungspräsidiums Gießen sei zu Unrecht erfolgt, entschied das Gericht mit Beschlüssen vom 21.09.2002 in zwei Verfahren.
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