Die Bundesregierung will das Personengesellschaftsrecht modernisieren. Ein Gesetzentwurf soll das Recht der GbR innerhalb des bestehenden Systems, das heißt unter Anerkennung des grundlegenden Unterschieds zwischen kaufmännischen und nicht kaufmännischen Personengesellschaften, konsolidieren. Es soll konsequent am Leitbild einer auf gewisse Dauer angelegten, mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestatteten Personengesellschaft ausgerichtet werden.
Mehr lesenDas Bundeskabinett hat am 20.01.2021 den Entwurf eines Gesetzes für ein modernisiertes Personengesellschaftsrecht beschlossen. Mit der Neuregelung soll die GbR als Grundform aller rechtsfähigen Personengesellschaften ausgestaltet werden. Zudem vorgesehen ist, das teils noch aus dem 19. Jahrhundert stammende Recht der Personengesellschaft insgesamt an die Bedürfnisse eines modernen Wirtschaftslebens anzupassen.
Mehr lesenDas Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts veröffentlicht. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts soll als Grundform aller rechtsfähigen Personengesellschaften ausgestaltet und aus diesem Anlass das teils noch aus dem 19. Jahrhundert stammende Recht der Personengesellschaft insgesamt an die Bedürfnisse eines modernen Wirtschaftslebens angepasst werden.
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