Die Bundesregierung will das Personengesellschaftsrecht modernisieren. Ein Gesetzentwurf soll das Recht der GbR innerhalb des bestehenden Systems, das heißt unter Anerkennung des grundlegenden Unterschieds zwischen kaufmännischen und nicht kaufmännischen Personengesellschaften, konsolidieren. Es soll konsequent am Leitbild einer auf gewisse Dauer angelegten, mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestatteten Personengesellschaft ausgerichtet werden.
GbR als Grundform aller rechtsfähigen Personengesellschaften
Um der Vielfalt möglicher Gesellschaftszwecke weiter gerecht werden zu können und keine höheren Anforderungen an die Gründung der Gesellschaft stellen zu müssen, sieht das Gesetz auch künftig vor, dass die Gesellschafter die Geschäfte der Gesellschaft selbst führen und für deren Verbindlichkeiten unbeschränkt persönlich haften. Damit werde die GbR konsequent als Grundform aller rechtsfähigen Personengesellschaften ausgestaltet und aus diesem Anlass das teils noch aus dem 19. Jahrhundert stammende Recht der Personengesellschaft insgesamt an die Bedürfnisse eines modernen Wirtschaftslebens angepasst.
Freiere Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen soll ermöglicht werden
Dabei soll es den Gesellschaftern auch künftig freistehen, ihre Rechtsbeziehungen in weitem Umfang im Gesellschaftsvertrag abweichend von den gesetzlichen Regelungen auszugestalten. Viele Bereiche des Personengesellschaftsrechts würden den praktischen Bedürfnissen nicht mehr gerecht, heißt es im Entwurf. Über die Überweisung des Entwurfs in den Rechtsausschuss stimmt der Bundestag am 25.03.2021 ohne Aussprache ab.
Redaktion beck-aktuell, 22. März 2021.
Weiterführende Links
Zum Thema im Internet
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 19/27635) finden Sie als pdf-Datei auf den Seiten des Deutschen Bundestages.
Aus der Datenbank beck-online
Fleischer,
Ein Rundgang durch den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts,
DStR 2021, 430
Fleischer,
Änderungen des
KG-Rechts im Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, DStR 2021, 483
Lieder, Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, ZRP 2021, 34
Storz, Der Mauracher Entwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG), GWR 2020, 257
DAV, Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG), FD-RVG 2020, 434759
Nazari-Khanachayi, Anpassungsvorschläge zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG), WM 2020, 2056