Bundesregierung will Personengesellschaftsrecht modernisieren

Die Bundesregierung will das Personengesellschaftsrecht modernisieren. Ein Gesetzentwurf soll das Recht der GbR innerhalb des bestehenden Systems, das heißt unter Anerkennung des grundlegenden Unterschieds zwischen kaufmännischen und nicht kaufmännischen Personengesellschaften, konsolidieren. Es soll konsequent am Leitbild einer auf gewisse Dauer angelegten, mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestatteten Personengesellschaft ausgerichtet werden.

GbR als Grundform aller rechtsfähigen Personengesellschaften

Um der Vielfalt möglicher Gesellschaftszwecke weiter gerecht werden zu können und keine höheren Anforderungen an die Gründung der Gesellschaft stellen zu müssen, sieht das Gesetz auch künftig vor, dass die Gesellschafter die Geschäfte der Gesellschaft selbst führen und für deren Verbindlichkeiten unbeschränkt persönlich haften. Damit werde die GbR konsequent als Grundform aller rechtsfähigen Personengesellschaften ausgestaltet und aus diesem Anlass das teils noch aus dem 19. Jahrhundert stammende Recht der Personengesellschaft insgesamt an die Bedürfnisse eines modernen Wirtschaftslebens angepasst.

Freiere Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen soll ermöglicht werden

Dabei soll es den Gesellschaftern auch künftig freistehen, ihre Rechtsbeziehungen in weitem Umfang im Gesellschaftsvertrag abweichend von den gesetzlichen Regelungen auszugestalten. Viele Bereiche des Personengesellschaftsrechts würden den praktischen Bedürfnissen nicht mehr gerecht, heißt es im Entwurf. Über die Überweisung des Entwurfs in den Rechtsausschuss stimmt der Bundestag am 25.03.2021 ohne Aussprache ab.

Redaktion beck-aktuell, 22. März 2021.