Dienstag, 19.4.2022
Google zieht Eilbeschwerde im Streit um das NetzDG zurück

Im Streit um das neue Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) hat Google einen Rückzieher gemacht. Laut Angabe des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts in Münster hat das Unternehmen mit Sitz in Dublin eine Beschwerde gegen die Eil-Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Köln zurückgezogen. Die Dubliner Facebook-Mutter Meta geht aber weiterhin gegen die Entscheidung in der Vorinstanz vor. Die Bundesrepublik Deutschland habe die Entscheidungen nach Angaben einer OVG-Sprecherin akzeptiert.

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Donnerstag, 14.4.2022
NetzDG: Google zieht Beschwerde gegen Eilentscheidung des VG Köln zurück

Im Streit um das neue Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) hat Google laut Angabe des Oberverwaltungsgerichts Münster eine Beschwerde gegen die Eil-Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom März zurückgezogen. Das VG hatte die Meldepflicht gegenüber dem Bundeskriminalamt für unionsrechtswidrig erachtet, das Überprüfungsverfahren bei Löschungsentscheidungen aber nicht beanstandet. Die Beschwerde der Facebook-Mutter Meta gegen die Entscheidung in der Vorinstanz hat dagegen weiterhin Bestand.

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Mittwoch, 2.3.2022
VG Köln hält NetzDG für teilweise unionsrechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Köln hält zentrale Vorschriften des novellierten Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG), darunter die Meldepflicht gegenüber dem Bundeskriminalamt, für unionsrechtswidrig. Es hat daher Eilanträgen von Google und Meta teilweise stattgegeben. Die Meldepflicht verstoße gegen das Herkunftslandprinzip.

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Dienstag, 1.2.2022
Aufschub für Facebook und Google bei Nutzerdatenmeldung nach NetzDG

Eine wichtige Bestimmung des neuen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) zur Bekämpfung von Straftaten und Hassrede im Internet wird zum Start an diesem Dienstag teilweise nicht angewendet werden können. Das geht aus einer Erklärung eines Sprechers des Bundesjustizministeriums hervor. Dabei geht es um die Frage, ob die Unternehmen Meta und Google künftig im großen Stil Nutzerdaten von mutmaßlichen Straftätern an das Bundeskriminalamt (BKA) liefern müssen.

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