NetzDG: Google zieht Beschwerde gegen Eilentscheidung des VG Köln zurück

Im Streit um das neue Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) hat Google laut Angabe des Oberverwaltungsgerichts Münster eine Beschwerde gegen die Eil-Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom März zurückgezogen. Das VG hatte die Meldepflicht gegenüber dem Bundeskriminalamt für unionsrechtswidrig erachtet, das Überprüfungsverfahren bei Löschungsentscheidungen aber nicht beanstandet. Die Beschwerde der Facebook-Mutter Meta gegen die Entscheidung in der Vorinstanz hat dagegen weiterhin Bestand.

Erfolg im Streit um Übermittlung von Nutzerdaten an das BKA

Die Bundesrepublik Deutschland hat die Entscheidungen nach Angaben einer OVG-Sprecherin akzeptiert. Anfang März hatte das Verwaltungsgericht Köln den Internetkonzernen in weiten Teilen Recht gegeben. Dabei geht es um die Frage, ob die Netzplattformen im großen Stil Nutzerdaten von mutmaßlichen Straftätern an das Bundeskriminalamt (BKA) liefern müssen. Das Verwaltungsgericht Köln sah im Kampf gegen Straftaten und Hassrede im Internet Verstöße gegen das EU-Recht.

Erfolglos bei Überprüfung von Löschentscheidungen

Unterlegen dagegen waren Google und Meta bei der Frage, ob die Betreiber sozialer Netzwerke dazu verpflichtet werden können, auf Antrag betroffener Nutzer ihre Löschentscheidungen zu überprüfen. Das OVG in Münster muss jetzt auf Antrag von Facebook klären, ob die Entscheidung aus Köln rechtens ist. Vor dem VG Köln sind außerdem Klagen von Twitter und Tiktok gegen das NetzDG anhängig.

Gitta Kharraz, Redaktion beck-aktuell, 14. April 2022 (dpa).