Google zieht Eilbeschwerde im Streit um das NetzDG zurück

Im Streit um das neue Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) hat Google einen Rückzieher gemacht. Laut Angabe des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts in Münster hat das Unternehmen mit Sitz in Dublin eine Beschwerde gegen die Eil-Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Köln zurückgezogen. Die Dubliner Facebook-Mutter Meta geht aber weiterhin gegen die Entscheidung in der Vorinstanz vor. Die Bundesrepublik Deutschland habe die Entscheidungen nach Angaben einer OVG-Sprecherin akzeptiert.

VG Köln hielt NetzDG für teilweise unionsrechtswidrig

Anfang März hatte das Verwaltungsgericht Köln den Internetkonzernen in weiten Teilen Recht gegeben (Beschluss vom 01.03.2022, Az: 6 L 1277/21, BeckRS 2022, 3082). Dabei ging es um die Frage, ob die Netzplattformen im großen Stil Nutzerdaten von mutmaßlichen Straftätern an das Bundeskriminalamt (BKA) liefern müssen. Das Verwaltungsgericht Köln sah im Kampf gegen Straftaten und Hassrede im Internet Verstöße gegen das EU-Recht.

Pflicht zur Überprüfung von Löschentscheidungen weiterhin auf dem Prüfstand

Unterlegen dagegen waren Google und Meta bei der Frage, ob die Betreiber sozialer Netzwerke dazu verpflichtet werden können, auf Antrag betroffener Nutzer ihre Löschentscheidungen zu überprüfen. Das Oberverwaltungsgericht in Münster muss jetzt auf Antrag von Facebook klären, ob die Entscheidung aus Köln rechtens ist. Vor dem Verwaltungsgericht in Köln sind außerdem Klagen von Twitter und Tiktok gegen das NetzDG anhängig.

Redaktion beck-aktuell, 19. April 2022 (dpa).