Mittwoch, 2.3.2022
VG Köln hält NetzDG für teilweise unionsrechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Köln hält zentrale Vorschriften des novellierten Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG), darunter die Meldepflicht gegenüber dem Bundeskriminalamt, für unionsrechtswidrig. Es hat daher Eilanträgen von Google und Meta teilweise stattgegeben. Die Meldepflicht verstoße gegen das Herkunftslandprinzip.

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