Die Länder sollen in der Coronakrise mehr Möglichkeiten für Kontaktbeschränkungen auf privater Ebene bekommen. Das geht aus der ersten Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der sogenannten Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung hervor. Den Ländern werde die Möglichkeit eröffnet, die Zahl der Personen bei privaten Zusammenkünften oder bei ähnlichen sozialen Kontakten auch im Hinblick auf geimpfte und genesene Personen zu begrenzen, heißt es in der Verordnung.
Mehr lesenDas Verwaltungsgericht Gießen hat gestern einen Eilantrag zweier Antragsteller gegen die zusätzlichen nächtlichen Kontaktbeschränkungen der aktuellen Allgemeinverfügung des Landkreises Gießen abgelehnt. Mangels wissenschaftlich hinreichend gesicherter Erkenntnisse sei es aktuell nicht geboten, Personen, die bereits gegen eine COVID-19-Erkrankung geimpft sind, als Adressaten von entsprechenden Schutzmaßnahmen auszuklammern.
Mehr lesenDie Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln in der Corona-Krise sind nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch psychisch kranken Menschen zuzumuten. Zwar seien diese von den Maßnahmen besonders hart getroffen, heißt es in einer Eilentscheidung vom 01.05.2020. Die generelle Aufhebung der Beschränkungen und ein möglicher Wiederanstieg der Zahl der Infizierten hätten aber gravierendere Folgen für sehr viele Menschen.
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