Die Länder sollen in der Coronakrise mehr Möglichkeiten für Kontaktbeschränkungen auf privater Ebene bekommen. Das geht aus der ersten Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der sogenannten Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung hervor. Den Ländern werde die Möglichkeit eröffnet, die Zahl der Personen bei privaten Zusammenkünften oder bei ähnlichen sozialen Kontakten auch im Hinblick auf geimpfte und genesene Personen zu begrenzen, heißt es in der Verordnung.
Schärfere Regelungen für Geimpfte und Genesene
So sollen Geimpfte und Genesene bei der Ermittlung der Zahl der teilnehmenden Personen an zahlenmäßig beschränkten privaten Zusammenkünften oder ähnlichen sozialen Kontakten berücksichtigt werden können, an denen auch Personen teilnehmen, bei denen nicht von einer Immunisierung gegen das Coronavirus auszugehen ist. Zudem dürften die Länder bei privaten Zusammenkünften, an denen ausschließlich geimpfte oder genesene Personen teilnehmen, die Anzahl der Personen beschränken. Zur Begründung heißt es, neue wissenschaftliche Erkenntnisse belegten, dass auch bei geimpften und genesenen Personen ein verbleibendes Risiko einer Infektionsgefahr bestehe. So könnten sich Personen erneut anstecken oder andere anstecken. Dies belegten insbesondere die festgestellten Impfdurchbrüche wie auch der exponentielle Anstieg der Infektionen. Diesem Restrisiko solle je nach landesspezifischen Besonderheiten des Pandemieverlaufs Rechnung getragen werden können.
Redaktion beck-aktuell, 7. Dezember 2021.
Zum Thema im Internet
Die Verordnung BT-Drs. 20/186 finden Sie auf der Internetseite des Bundestages als pdf-Datei hinterlegt.
Aus der Datenbank beck-online
BayVerfGH, Keine Außervollzugsetzung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für Geimpfte und Genesene, NVwZ 2021, 1139
OVG Lüneburg, Maskenpflicht auch Geimpfter und Genesener während der Coronapandemie, BeckRS 2021, 26109
Aus dem Nachrichtenarchiv
Niedersachsen: Maskenpflicht im Allgemeinen und an Schulen bleibt, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 16.09.2021, becklink 2020909