Wer sein Studium mit dem Bachelor abschließt und dann einen Freiwilligendienst leistet, hat laut BFH eine Erstausbildung abgeschlossen. Das habe Auswirkungen auf den Kindergeldanspruch, an denen auch ein späteres Masterstudium nichts mehr ändert.
Mehr lesenEin EU-Bürger kann Anspruch auf Kindergeld auch aus einem abgeleiteten Freizügigkeitsrecht aufgrund des Schulbesuchs seines Kindes und dem Gleichbehandlungsgebot haben. Dies hat das FG Düsseldorf im Fall eines bulgarischen Staatsangehörigen entschieden.
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