Montag, 15.11.2021
Eintragung in Zulassungsbescheinigung ist für Kfz-Steuer bindend

Die Feststellung der Fahrzeugklasse durch die Zulassungsbehörde ist für die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer im Hinblick auf Steuerbefreiungen bindend. Dies hält das Finanzgericht Münster fest und fügt hinzu, dass eine Änderung der Eintragung keine Rückwirkung entfaltet. Das FG hat aber die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.

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Freitag, 18.9.2020
Bundestag beschließt Reform der Kfz-Steuer

Ab 2021 steigt für neue Autos mit hohem Spritverbrauch die Kfz-Steuer. Dies beschloss der Bundestag am 17.09.2020. Bereits zugelassene Autos sind nicht betroffen. Die Kraftfahrzeugsteuer wird künftig stärker daran ausgerichtet, wie viel CO2 ein Fahrzeug ausstößt. Die CO2-Komponente wird gegenüber dem Hubraum stärker gewichtet. Umweltschützer und die Grünen kritisierten, die Reform bringe dem Klimaschutz zu wenig.

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Mittwoch, 16.9.2020
Finanzausschuss stimmt ökologischerer Ausrichtung der Kfz-Steuer zu

Die C02-Komponente soll bei der Kraftfahrzeugbesteuerung mehr Gewicht erhalten und die Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge auch dann gelten, wenn sie zwischen 2020 und 2025 erstmals zugelassen werden. Der Finanzausschuss des Bundestags hat dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung am 16.09.2020 in geänderter Fassung zugestimmt, wie der parlamentarische Pressedienst mitteilte.

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Dienstag, 15.9.2020
Anhörung: Klimaschutz per Kfz-Steuer bei Experten umstritten

Um den Anforderungen des Pariser Klimaschutzabkommens gerecht zu werden, will die Bundesregierung die Kohlendioxid-Emissionen im Verkehrssektor um mindestens 40 bis 42% verringern. Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (BT-Drs. 19/20978) war am 14.09.2020 Gegenstand einer Anhörung im Finanzausschuss. Die Experten stritten unter anderem um die Frage, ob Klimaschutz per Kfz-Steuer der richtige Weg sei. Diskutiert wurde zudem über einen Antrag der Grünen (BT-Drs. 19/17794).

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Freitag, 17.7.2020
Kfz-Steuer soll bei höherem CO2-Ausstoß steigen

Die Bundesregierung hat den Entwurf des Siebten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes eingebracht. Um den Anforderungen des Pariser Klimaschutzabkommens gerecht zu werden, will die Regierung die Kohlendioxid-Emissionen im Verkehrssektor um mindestens 40-42% verringern. Dabei sollten soziale Belange berücksichtigt, die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie gewährleistet und bezahlbare Mobilität sichergestellt werden.

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Freitag, 12.6.2020
Reform der Kfz-Steuer soll Anreize für klimafreundlichere Mobilität bringen

Die Bundesregierung will mit dem am 12.06.2020 beschlossenen Gesetzentwurf zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes ein klares Zeichen für einen nachhaltigeren und klimafreundlicheren Straßenverkehr setzen. Wie das Bundesfinanzministerium mitteilte, werde die Kfz-Steuer für Pkw nach der geplanten Neuregelung stärker an CO2-Emissionen ausgerichtet. Damit soll eine spürbare Lenkungswirkung erzielt werden hin zu emissionsärmeren und emissionsfreien Fahrzeugen.

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