Finanzausschuss stimmt ökologischerer Ausrichtung der Kfz-Steuer zu

Die C02-Komponente soll bei der Kraftfahrzeugbesteuerung mehr Gewicht erhalten und die Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge auch dann gelten, wenn sie zwischen 2020 und 2025 erstmals zugelassen werden. Der Finanzausschuss des Bundestags hat dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung am 16.09.2020 in geänderter Fassung zugestimmt, wie der parlamentarische Pressedienst mitteilte.

Steuerfreiheit für Elektroautos wird verlängert

Mit der geplanten Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes sollen die Beschlüsse aus dem Klimaschutzprogramm 2030 umgesetzt werden. Der Gesetzentwurf (BT-Drs. 19/20978) sieht zur Förderung des Umstiegs auf elektrische Antriebe vor, dass die zehnjährige Befreiung von der Kfz-Steuer für reine Elektrofahrzeuge gilt, die bis zum 31.12.2025 (bisher: 31.12.2020) erstmalig zugelassen werden. Die Steuerbefreiung soll aber längstens bis zum 31.12.2030 gelten. Die Förderung der Elektromobilität sei ein wesentlicher Teil, um die Pariser Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu erreichen.

C02-Ausstoß erhält mehr Gewicht bei Besteuerung

Außerdem sollen Autos mit hohem Ausstoß von Kohlendioxid stärker besteuert werden. Um die Nachfrage deutlicher auf Fahrzeuge mit reduziertem Emissionspotenzial zu lenken, ist eine noch stärkere Berücksichtigung der C02-Komponenten durch Einführung eines progressiven C02-Tarifs bei der Kraftfahrzeugsteuer für Pkw mit Verbrennungsmotor beabsichtigt. Der progressive Tarif soll signalisieren, "dass höherer Kraftstoffverbrauch künftig nicht erst an der Tankstelle finanziell spürbar wird", heißt es in dem Entwurf.

Union: Wichtiger Beitrag zur Unterstützung der Klimaziele

Die CDU/CSU-Fraktion erklärte, der Entwurf leiste einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung der Klimaziele. Die Änderung der Besteuerung gebe ein deutliches Signal zur Ausrichtung von Kauf- und Nutzungsentscheidungen auf ökologische Effekte. Auch die SPD-Fraktion erwartet, dass in Zukunft vermehrt Fahrzeuge angeschafft werden, die weniger CO2 ausstoßen. Der Gesetzentwurf sei auch sozial ausgewogen gestaltet. Bezieher niedriger Einkommen würden nicht finanziell überfordert.

AfD: "Gängelung des Bürgers"

Die AfD-Fraktion bezeichnete den Schritt zur stärkeren Förderung der Elektromobilität als nicht nachvollziehbar. Die Ökobilanz der Batterien von E-Autos sei katastrophal. Die Umstände des Abbaus der dafür notwendigen Rohstoffe seien Raubbau an der Natur. Die Vorschriften bezeichnete die AfD-Fraktion als "Gängelung des Bürgers".

FDP für Emissionszertifikatehandel statt Kfz-Steuer

Die FDP-Fraktion erklärte, es sei besser, die Kfz-Steuer ganz abzuschaffen und einen Emissionszertifikatehandel einzuführen. Das Problem der Kraftfahrzeugbesteuerung sei, dass sie nicht beim Energieverbrauch ansetze, sondern beim Verbrauchspotential.

Linke hält Steuerbefreiung für Fehler

Die Fraktion Die Linke nannte die völlige Befreiung von E-Autos von der Steuer einen Fehler. Große und schwere E-Autos hätten einen höheren Stromverbrauch und große Batterien einen größeren Ressourcenverbrauch.

Grüne: Geringe Steuererhöhung hat keine ökologische Lenkungswirkung

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte, die Änderungen würden angesichts einer durchschnittlichen Steuererhöhung von 15 Euro keine ökologische Lenkungswirkung entfalten. Kritisiert wurden auch die Steuervorteile für Hybrid-Fahrzeuge, weil viele dieser Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren unterwegs seien.

Redaktion beck-aktuell, 16. September 2020.