Kfz-Steuer soll bei höherem CO2-Ausstoß steigen

Die Bundesregierung hat den Entwurf des Siebten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes eingebracht. Um den Anforderungen des Pariser Klimaschutzabkommens gerecht zu werden, will die Regierung die Kohlendioxid-Emissionen im Verkehrssektor um mindestens 40-42% verringern. Dabei sollten soziale Belange berücksichtigt, die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie gewährleistet und bezahlbare Mobilität sichergestellt werden.

Förderung der Elektromobilität als wesentliches Element

Mit der geplanten Neuregelung werden Beschlüsse aus dem Klimaschutzprogramm 2030 umgesetzt. Zur Förderung des Umstiegs auf elektrische Antriebe sieht der Gesetzentwurf eine Verlängerung der zehnjährigen Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für bis Ende 2025 erstmals zugelassene reine Elektrofahrzeuge vor. Die Steuerbefreiung soll längstens bis 31.12.2030 gelten. Die Förderung der Elektromobilität sei ein wesentliches Element, um die Pariser Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu erreichen.

Mehr Steuern für Spritfresser

Außerdem sollen Autos mit hohem Ausstoß von Kohlendioxid stärker besteuert werden. Um die Nachfrage deutlicher auf Fahrzeuge mit reduziertem Emissionspotenzial zu lenken, ist eine noch stärkere Berücksichtigung der CO2-Komponenten durch Einführung eines progressiven CO2-Tarifs bei der Kraftfahrzeugsteuer für Pkw mit Verbrennungsmotor beabsichtigt.

Vorteile für emissionsreduzierte Fahrzeuge

Um zusätzlich auch besonders emissionsreduzierte Fahrzeuge zu fördern, wird die Kraftfahrzeugsteuer für zwischen dem Tag des Kabinettsbeschlusses und dem 31.12.2024 erstmals zugelassene Pkw mit einem CO2-Wert bis 95 g/km in Höhe von 30 Euro im Jahr für fünf Jahre, längstens bis zum 31.12.2025, nicht erhoben. Innerhalb der ersten CO2-Stufe von 96 bis 115 g/km beträgt der Eingangssteuersatz zwei Euro je g/km. In den folgenden Stufen von 116 bis 195 g/km steigen die Steuersätze von 2,20 Euro bis auf 3,40 Euro und sollen signalisieren, "dass höherer Kraftstoffverbrauch künftig nicht erst an der Tankstelle finanziell spürbar wird". Der Spitzensteuersatz von vier Euro je g/km betreffe Fahrzeuge mit besonders hohem Emissionspotenzial von mehr als 195 g/km. "Die Steuer wird sich im Vergleich zur bisher gewohnten Höhe deutlich verändern", heißt es in dem Entwurf.

Entlastung mittelständischer Betriebe geplant

Mit der Abschaffung einer Sonderregelung für bestimmte leichte Nutzfahrzeuge sollen insbesondere mittelständische Betriebe entlastet werden. Das Gesetz soll "zeitnah nach seiner Verkündung" in Kraft treten.

Redaktion beck-aktuell, 17. Juli 2020.