Die Pläne von Justizminister Marco Buschmann (FDP), Ersatzfreiheitsstrafen für unbezahlte Geldbußen zu verkürzen, stoßen im Bundestag auf Vorbehalte. Die Notwendigkeit des Gesetzentwurfs, der eine Halbierung der Haftzeit vorsieht, wird von CDU/CSU und AfD bezweifelt. Teilen der Ampel-Koalition und den Linken geht die Reform dagegen nicht weit genug.
Die Neue Richtervereinigung (NRV) begrüßt grundsätzlich die geplante Dokumentation der Hauptverhandlungen in Strafsachen, hält aber eine Tonaufnahme für ausreichend. Eine Audio-Dokumentation dürfte allen Beteiligten, auch den Richtern und Richterinnen, Vorteile bringen und vermeide die erhobenen Bedenken gegen eine zusätzliche Videodarstellung, heißt es in einer Mitteilung des Verbands.
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