Kritik im Bundestag an Halbierung der Ersatzfreiheitsstrafe

Die Pläne von Justizminister Marco Buschmann (FDP), Ersatzfreiheitsstrafen für unbezahlte Geldbußen zu verkürzen, stoßen im Bundestag auf Vorbehalte. Die Notwendigkeit des Gesetzentwurfs, der eine Halbierung der Haftzeit vorsieht, wird von CDU/CSU und AfD bezweifelt. Teilen der Ampel-Koalition und den Linken geht die Reform dagegen nicht weit genug.

Gesetzentwurf sieht Halbierung der Haftzeit vor

Wer eine Geldstrafe nicht zahlt, sitzt die Summe alternativ im Gefängnis ab. Die Zahl der Tage, die der Betroffene hinter Gitter verbringen muss, entspricht den Tagessätzen, zu denen er verurteilt wurde. Der Gesetzentwurf, über den nach der ersten Lesung jetzt in den Ausschüssen des Bundestags beraten wird, sieht eine Halbierung der Haftzeit vor. “24 Stunden Haft (...) wiegen natürlich schwerer als der ökonomische Gegenwert von sechs bis acht Stunden Arbeit“, erklärte Buschmann. Zudem koste die Maßnahme den Staat 200 Millionen Euro pro Jahr.

Uneinigkeit zwischen den Parteien

Der Justiziar der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, mahnte weitere Schritte an: “Auch wenn wir die Haftstrafe halbieren, wird die Person immer noch aus dem Leben gerissen.“ Der CDU-Abgeordnete Axel Müller äußerte dagegen jedoch Zweifel an dem Vorhaben: “Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass der Rechtsstaat kapituliert.“ Die AfD lehnte in der Debatte eine Verkürzung der Haftzeit grundsätzlich ab. Im Gegensatz dazu forderte die Linke eine vollständige Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe.

Redaktion beck-aktuell, 16. März 2023 (dpa).