Geplant ist eine stabile Finanzierung, um den postalischen "Universaldienst" an sechs Tagen in der Woche bei erschwinglichen Briefpreisen aufrechtzuerhalten. Allerdings sollen die Brieflaufzeiten verlängert werden: Aktuell müssen Briefe in der Grundversorgung mit einer durchschnittlichen Wahrscheinlichkeit von 80% am folgenden Werktag beim Empfänger ankommen und zu 95% am zweiten Werktag. Künftig müssen Standardbriefsendungen zu 95% am dritten Werktag und zu 99% am vierten Werktag den Empfänger erreichen.
Das Gesetz soll – wie von der Monopolkommission gefordert – den Wettbewerb insbesondere im Onlinehandel bei kleinformatigen Warensendungen stärken. Wettbewerber in der Paketbranche erhalten künftig einen besseren Zugang zum Markt, wenn sie die Regelungen zu fairen Arbeitsbedingungen einhalten. Als Kontrollinstanz ist eine Beschwerdestelle bei der Bundesnetzagentur vorgesehen.
Außerdem rückt das neue Postgesetz die Nachhaltigkeit stärker in den Fokus. So sollen Nutzerinnen und Nutzern beispielsweise durch ein Umweltzeichen nachvollziehen können, wie hoch die Treibhausgasbelastung durch die jeweilige Paketbeförderung ist.