Anhörung wohl nächste Woche
Über den Entwurf hätte der Innenausschuss des Bundestages nach den Vorstellungen der Koalitionäre heute beraten sollen. Dazu kam es jedoch nicht, wie Teilnehmer der Ausschusssitzung berichteten. Die Union beklagte sich darüber, dass ihnen der Änderungsantrag dazu erst am Vorabend zugegangen sei, und bestand auf einer öffentlichen Anhörung zu dem Vorhaben, die nun wohl nächste Woche stattfinden wird. "Das ist eine Arroganz der Macht, die ich mir nicht hätte vorstellen können", sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU). Derart kurze Fristen müssten auf Ausnahmesituation wie etwa bei den Entscheidungen zu den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschränkt bleiben.
Reaktion auf Probleme der Vergangenheit
Das Gesetzesvorhaben der Ampel soll den Behörden eine Handhabe geben, um Kinder im Ausland vor Sexualstraftätern zu schützen, bei denen ein Verdacht auf Begehung weiterer Straftaten im Ausland besteht. Mit ihrem Entwurf reagieren die Koalitionäre auch auf Probleme, die es in der Vergangenheit gab, wenn Sicherheitsbehörden versucht hatten, die Ausreise von Neonazis zu Szeneveranstaltungen im europäischen Ausland zu verhindern. In einigen Fällen wurde diese behördliche Maßnahme durch Eilentscheidungen von Gerichten gekippt.
Mehr Handlungsspielraum für Behörden
"Internationale Konzerte, Kampfveranstaltungen und Kundgebungen dienen als Vernetzungs- und Rekrutierungstreffen", sagte die Grünen-Innenpolitikerin Misbah Khan. Insbesondere für den gewaltbereiten Teil der Szene seien solche Veranstaltungen wichtige Einnahmequellen. Daher sei es notwendig, "dass unsere Behörden mehr Handlungsspielraum bei der Untersagung der Ausreise von Rechtsextremisten bekommen". Nach Angaben der Bundesregierung hat die Bundespolizei seit 2018 insgesamt 131 deutschen Staatsangehörigen die Ausreise untersagt. Im Jahr 2021 geschah dies in 14 Fällen. Im vergangenen Jahr waren es 66 untersagte Ausreisen.