Mittwoch, 25.1.2023
18 Monate Freiheitsstrafe für Köln-Fan nach Nizza-Krawallen

Gut vier Monate nach den Fußball-Krawallen von Nizza ist ein Fan des Bundesligisten 1. FC Köln wegen schweren Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Die Richterin attestierte dem geständigen Angeklagten (36) am Mittwoch vor dem Amtsgericht Bergisch Gladbach zwar "glaubhafte Reue", zweifelte aber an seiner Beteuerung, sich "von der Szene gelöst" zu haben.

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Freitag, 20.1.2023
BGH bestätigt Verurteilung wegen Terror-Planungen zu 9/11-Jahrestag
Die Verurteilung eines 21-Jährigen zu einer achtjährigen Freiheitsstrafe wegen Vorbereitung eines Terroranschlags in Hamburg zum 20. Jahrestag der Attentate vom 11. September 2001 ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten verworfen. Die Überprüfung der Entscheidung habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Mehr lesen
Freitag, 23.12.2022
ICE-Messerangreifer zu 14 Jahren Haft verurteilt

Nach der Messerattacke in einem ICE in Bayern vor mehr als einem Jahr ist der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt worden. Das Oberlandesgericht München sprach den 28-Jährigen am Freitag unter anderem des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Er hatte im November vergangenen Jahres auf der Fahrt nach Nürnberg vier Männer mit einem Messer angegriffen und drei schwer verletzt.

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Montag, 9.5.2022
Sicherungsverwahrung bei Bemessung der Freiheitsstrafe zu berücksichtigen

Wird neben einer Freiheitsstrafe auch Sicherungsverwahrung angeordnet, muss dies bei der Bemessung der Freiheitsstrafe berücksichtigt werden. Weil dies im sogenannten Wolfsmaskenprozess nicht geschehen ist, hat der Bundesgerichtshof das gegen den Angeklagten ergangene Urteil wegen der Vergewaltigung einer 11-Jährigen im Strafausspruch aufgehoben. Damit hat auch die Anordnung der Maßregel keinen Bestand. Die Rechtsfolgen der Tat müssen nun neu verhandelt werden.

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Montag, 21.2.2022
Drei Jahre und acht Monate wegen Insiderhandels

Das Landgericht Frankfurt am Main hat am 18.02.2022 die bislang höchste Haftstrafe in einem Insiderverfahren ausgesprochen. Es verurteilte einen Mann wegen mehrfachen Insiderhandels zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten. Dies teilte die BaFin mit. Die Insiderinformationen kamen von einem ehemaligen Mitarbeiter einer Investmentbank, die an fast allen betroffenen Übernahmen beratend beteiligt war.

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Freitag, 8.1.2021
Waffensammler aus Nordfriesland zu mehrjähriger Haftstrafe verurteilt

Das Landgericht Flensburg hat einen Mann, der über Jahre verbotenerweise unter anderem Kriegswaffen gesammelt hat, zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Es empfahl dem Angeklagten am 07.01.2021 zudem dringend eine Psychotherapie.

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