Psychische Erkrankung zum Tatzeitpunkt ausgeschlossen
Die Frage nach einem möglichen dschihadistischen Hintergrund und einer eventuellen psychischen Erkrankung des in Syrien aufgewachsenen palästinensischen Volksangehörigen hatte im Zentrum des zweimonatigen Prozesses in München gestanden. Die Richter folgten nun der Einschätzung der beauftragten Sachverständigen und schlossen eine psychische Erkrankung zum Tatzeitpunkt aus. Die Bundesanwaltschaft war von einem radikal-islamistischen Hintergrund der Tat ausgegangen und hatte im Schlussplädoyer vergangene Woche eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Die Anwälte der Opfer, die in dem Prozess als Nebenkläger auftraten, schlossen sich der Forderung an.
Verteidigung ging von Schuldunfähigkeit aus
Die Verteidigung sieht in ihrem Mandanten hingegen einen schuldunfähigen, paranoid Schizophrenen und plädierte für einen Freispruch und eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. "Unser Mandant ist krank, unser Mandant muss behandelt werden, und unser Mandant ist kein Terrorist", sagte Verteidiger Maximilian Bär in seinem Schlussplädoyer. Der Mann habe sich verfolgt und überwacht gefühlt. Unmittelbar nach der Tat erklärte er gegenüber der Polizei, dass er krank sei. Zu dem Ergebnis sei auch die erste Beurteilung eines Gerichtspsychiaters gekommen, weshalb sein Mandant nach der Festnahme zuerst rund zwei Monate in eine Klinik gekommen sei, argumentierte der Verteidiger.
Drei psychiatrische Gutachter bestätigten Ansicht der Bundesanwälte
Nach Ansicht der Bundesanwälte simulierte der Mann eine psychische Krankheit jedoch nur. Die blutige Tat habe er "im Zustand voller Schuldfähigkeit" begangen und damit seinen Beitrag zum weltweiten Dschihad leisten wollen, sagte Bundesanwältin Silke Ritzert in ihrem Plädoyer. Auch drei psychiatrische Gutachter waren sich im Prozess einig, dass der Mann nicht psychisch krank sei.