18 Monate Freiheitsstrafe für Köln-Fan nach Nizza-Krawallen

Gut vier Monate nach den Fußball-Krawallen von Nizza ist ein Fan des Bundesligisten 1. FC Köln wegen schweren Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Die Richterin attestierte dem geständigen Angeklagten (36) am Mittwoch vor dem Amtsgericht Bergisch Gladbach zwar "glaubhafte Reue", zweifelte aber an seiner Beteuerung, sich "von der Szene gelöst" zu haben.

Langjährige Szenezugehörigkeit wirkte sich negativ aus

Das Gericht blieb nur knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten ohne Bewährung gefordert hatte. Die langjährige Szenezugehörigkeit und die Vorstrafen des Gerüstbauers aus Bergisch Gladbach wirkten sich negativ auf das Strafmaß aus. Auf diversen vor Gericht gezeigten Videos war der Familienvater, der in den vergangenen 113 Tagen in U-Haft saß, bei einer körperlichen Auseinandersetzung mit einem gegnerischen Fan auf der Tribüne im Stadion von Nizza zu sehen.

Schwere Ausschreitungen vor Conference-League-Spiel

Vor dem Conference-League-Spiel am 08.09.2022 in der südfranzösischen Stadt war es zu schweren Ausschreitungen zwischen Anhängern des 1. FC Köln und des OGC Nizza gekommen. Deshalb hatte die Partie mit einer fast einstündigen Verspätung begonnen. Über 40 Menschen wurden verletzt, darunter neun Polizisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

AG Bergisch Gladbach, Urteil vom 25.01.2023

Redaktion beck-aktuell, 25. Januar 2023 (dpa).